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Neue Musterbauordnung schafft Einheit unter 116 Südtiroler Gemeinden

Erstmals verfügt Südtirol über eine landesweite Musterbauordnung. Sie bildet die Grundlage für die Gemeindebauordnungen und Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft, die bis 1. Juli stehen müssen.

Bis 1. Juli 2021 haben die Gemeinden (im Bild Kurtatsch) Zeit, um ihre Gemeindebauordnungen an die Musterbauordnung anzupassen und die neuen Gemeindekommissionen zu ernennen. (Foto: LPA/Pixabay)

Am Dienstag (30. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer die neue Musterbauordnung als Durchführungsverordnung zum im Juli 2020 in Kraft getretenen Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) genehmigt. Der Entwurf für diese südtirolweit einheitliche Musterbauordnung war von einer Arbeitsgruppe aus Experten von Land und Gemeinden unter der Koordination des Südtiroler Gemeindenverbands und mit Unterstützung des interprofessionellen Komitees der technischen Berufe erarbeitet worden.

Bis 1. Juli 2021 haben die Gemeinden Zeit, um ihre Gemeindebauordnungen an die Musterbauordnung anzupassen und die darin vorgesehenen neuen Gemeindekommissionen zu ernennen. Welche Neuheiten damit verbunden sind, hat Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer gemeinsam mit Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer und dem Direktor des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalschutz Frank Weber heute (1. April) im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz erklärt.

Einheitliche Grundlage für Gemeindebauordnungen

"Bisher gab es keine verbindliche Grundlage: Eine landesweit einheitliche Bauordnung ist eine wesentliche Erleichterung für Planer, Architekten und Fachleute, auch die Arbeit der Techniker und Gemeindeverwalter wird erleichtert", unterstreicht die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer: "Zugleich ist die Musterbauordnung ein flexibles Instrument, das den Gemeinden auch Spielräume eröffnet. Dazu zählt etwa die Möglichkeit der Reduzierung von Eingriffsgebühren, oder die unterirdische Kubatur, die von den Eingriffsgebühren gänzlich freigestellt werden kann." 

"Die Gemeinden verfügen jetzt über alle notwendigen Grundlagen, um die ihnen vom Gesetz zugewiesenen autonomen Zuständigkeiten ausüben zu können", betont Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. "Die kommenden fünf Jahre werden zeigen, wie sich die Arbeit mit den neuen Gemeindekommissionen entwickeln wird."

Ressortdirektor Frank Weber hebt hervor: "Genau ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft am 1. Juli 2020 müssen somit die Gemeinderäte aller 116 Südtiroler Gemeinden ihre angepasste Gemeindebauordnung, die auch sämtliche Bestimmungen zur Bauweise, insbesondere zu Gestaltung, Hygiene, Sicherheit und Überwachung, enthält, genehmigt und die neuen Gemeindekommissionen eingesetzt haben."

Was neu ist

Die Gemeinden bekommen mehr Zuständigkeiten in der Planung des eigenen Raums. Eine entscheidende Rolle darin spielt die Gemeindekommission Raum und Landschaft. Sie übernimmt eine Beratungsfunktion für die Gemeinden und ist aus sechs Expertinnen und Experten im Bereich Raumentwicklung und Landschaft zusammengesetzt.

Neu ist auch, dass die landschaftsrechtlicheGenehmigungen innerhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde eine obligatorische Stellungnahme einer kleineren Kommission brauchen. Die Arbeitsweise dieser Kommission wird in der Gemeindebauordnung festgestellt.

Für die Ernennung der Experten stehen bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung die Sachverständigenverzeichnisse im Bereich Raumplanung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Land- und Forstwissenschaften und Naturgefahren zur Verfügung.

mpi

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