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Blauzungenkrankheit: Südtirol ist wieder frei von Einschränkungen

Die EU-Kommission hat dem Gesuch des landestierärztlichen Dienstes stattgegeben: In Südtirol gilt als frei von Blauzungenkrankheit und somit auch entsprechenden Einschränkungen.

Südtirol ist wieder frei von Blauzungenkrankheit. Wiederkäuer, darunter auch Ziegen (im Bild), müssen damit nicht mehr geimpft werden. (Foto: LPA/Landestierärztlicher Dienst)

In Südtirol gibt es keine Ansteckungen mit der bei Wiederkäuern auftretenden Blauzungenkrankheit mehr. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Gesuch des landestierärztlichen Dienstes stattgegeben: Demnach wird das Gebiet als frei von Restriktionen bezüglich Blauzungenkrankheit anerkannt.

Impfung war seit September 2016 Pflicht

Mit dem Auftreten der Blauzungenkrankheit im September 2016 in der Provinz Belluno war auch in Südtirol eine Pflichtimpfung notwendig geworden. Somit mussten Schafe, Ziegen, Rinder, Lamas und Alpakas durch die Betriebstierärzte gegen Blauzungenkrankheit geimpft werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit von Wiederkäuern, die als Tierseuche eingestuft wird. Der Name leitet sich vom Symptom der blauen Zunge bei Krankheitsausbrauch ab. Da die Krankheit von blutsaugenden Insekten übertragen wird, setzt man bei der Vorbeugung dieser Krankheit auch auf die planmäßige Insektenüberwachung. Die Überwachung wird außerdem durch die serologische Untersuchung einer genau festgelegten Anzahl von Rindern im Rahmen von Versteigerungen ergänzt.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler ist erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission: "Das Freisein hat nun als unmittelbare Konsequenz, dass unsere Rinder, Schafe und Ziegen ohne vorherige Impfung und ohne weitere Plichten bezüglich der Blauzungenkrankheit überall verschickt werden können."   

Der Direktor des landestierärztlichen Dienstes, Paolo Zambotto erklärt, dass es Ausnahmen gibt: "Gegen die Blauzungenkrankheit müssen jene Tiere geimpft werden, die nur vorübergehend in Sperrgebiete, beispielsweise auf eine dort liegende Alm, geschickt werden und dann wieder zurück nach Südtirol kommen." Alternativ könne man das Freisein einer Infektion bei Rückkehr der Tiere durch eine PCR-Probe beweisen. Die Impfung darf ausschließlich der Betriebstierarzt vornehmen. Die Kosten trägt zur Gänze der Tierhalter. 

np

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