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Nasenflügeltest: LH zu Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Mit der heutigen Entscheidung des Bozner Verwaltungsgerichts bleibt die aktuelle Regelung in Kraft: Einverständnis für Nasenflügeltest ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht.
Das Verwaltungsgericht von Bozen hat heute (8. April) eine Entscheidung über den Dringlichkeitsantrag einer Gruppe von Eltern getroffen, die gegen die Coronavirus-Nasenflügeltests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Südtirols Schulen vorgegangen sind. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Damit bleibt die aktuelle Regelung vollumfänglich in Kraft. Der Termin für die Verhandlung wurde auf den 27. April festgelegt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und ruft gleichzeitig zu Besonnenheit auf: "Die getroffene Maßnahme dient einzig und allein dem Ziel, den Präsenzunterricht möglichst langfristig zu garantieren, indem möglichst alle ihren kleinen Beitrag leisten und sich testen lassen." Gerade jetzt gelte es, das gemeinsame Ziel hinter der Maßnahme zu erkennen. "Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln, an die wir uns alle halten müssen, um uns gegenseitig zu schützen. Nur so können wir diese Pandemie überwinden", erklärt der Landeshauptmann.
red
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