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Gesundheitswesen: Beiträge an Vereinigungen für das Jahr 2003

LPA - Bis zum 02. Februar 2004 können Vereine, die im sozio-sanitären Bereich tätig sind, bei der Landesverwaltung um Förderung für das vergangene Jahr 2003 ansuchen. Auf diesen Einreichetermin weist das Landesamt für Krankenhäuser hin.

Vereinigungen, die im sozio-sanitären Bereich arbeiten, werden von der Landesverwaltung auf der Grundlage eines Landesgesetzes aus dem Jahr 1977 (LG Nr. 2 vom 15.01.1977-Gewährung von Beiträgen im gesundheitlich-sozialen Bereich) gefördert. Vorgesehen sind neben den Beiträgen für die laufenden Tätigkeiten und die Investitionen auch Beihilfen für Fahrt- und Unterkunftspesen für Organtransplantierte, Tetraplegiker und Paraplegiker in nationalen und vertragsgebundenen Einrichtungen. Der Einreichetermin für die Beitragsgesuche wurde nun festgelegt: Es ist der 02. Februar 2004.

Die Gesuche um Beiträge können im Sekretariat des Landesamtes für Krankenhäuser, Freiheitsstraße 23, Bozen, VIII° Stock, Telefon 0471 411620, eingereicht werden. Auskünfte erteilt jeweils vormittags die Sachbearbeiterin Gabriele Gritsch; sie ist im VI° Stock des gleichen Gebäudes zu finden und unter der Rufnummer 0471 411638 erreichbar. Die Gesuchsvordrucke sind ebenfalls im Landesamt für Krankenhäuser erhältlich. Außerdem können sie auf den Seiten der Landesabteilung Gesundheitswesen unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/formulare_d.htm. heruntergeladen werden.

jw

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