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Corona-Beihilfen 2022 für besonders betroffene Wirtschaftssektoren
Bis zum 31. Mai 2022 können Unternehmen, die besonders stark unter den Folgen des epidemiologischen Notstands zu leiden hatten, um nach Fixkosten bemessene Landesbeihilfen ansuchen.
Reisebüros, Diskotheken und Tanzlokale, Fitnesszentren und Anbietende von Tanzkursen oder von Sportunterricht, aber auch Eventorganisatoren und Personenbeförderungsunternehmen haben in Folge der Einschränkungen des Covid-19-Notstands besonders starke Umsatzeinbußen verzeichnet. Die Landesregierung hat daher heute (3. Mai) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, diese Unternehmen auch im laufenden Jahr zu unterstützen, damit sie "die Auswirkungen der Pandemie vollständig hinter sich lassen können", wie es im Beschluss der Landesregierung heißt.
Landesrat Achammer bezeichnet die Unterstützung dieser Unternehmen als "eine notwendige Maßnahme, um das wirtschaftliche und soziale Gefüge intakt zu halten und die Arbeitsplätze und das Beschäftigungsniveau zu sichern". Zudem wolle man durch diese weiteren Corona-Beihilfen "die bisherigen wirtschaftlichen Maßnahmen und Anstrengungen der öffentlichen Hand festigen".
Bis zum 31. Mai kann angesucht werden
Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auch die Richtlinien festgelegt, nach denen die Landesabteilung Wirtschaft die Beihilfen an die Unternehmen vergibt. Demnach können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die in den Bereichen der Reiseveranstaltung, der Diskotheken und Tanzlokale, der Fitnesszentren, Tanzkurse, des Sportunterrichts, aber auch der Eventorganisation oder der Personenbeförderung tätig sind und 2021 einen mindestens 50-prozentigen Umsatzrückgang gegenüber 2019 nachweisen können, bis zum 31. Mai 2022 um diese Corona-Unterstützung des Landes ansuchen.
Gewährt werden Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro, deren Höhe sich nach jener der Fixkosten und dem Umsatzrückgang richtet. Bei der Kostenberechnung dürfen 81 verschiedene Positionen mitberechnet werden, darunter Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, Werbung, Reinigungsspesen, Abfallgebühren, Pacht, Miete und Instandhaltungsspesen.
Die Ansuchen können über zertifizierte Mail (PEC) eingereicht werden. Sie werden dann chronologisch bearbeitet. Alle Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Hilfen-Portal der Landeswebseite.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
jw
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