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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 19. Januar 2004

LPA - Der Staatsratsbeschluss über den Italienischunterricht an den ersten Grundschulklassen mit deutscher Unterrichtssprache und der Übergang der Zuständigkeiten für das Grundbuch- und Katasterwesen an das Land waren zwei Schwerpunktthemen der heutigen (19. Januar) Montagssitzung der Südtiroler Landesregierung.

ZWEITSPRACHUNTERRICHT

Die Südtiroler Landesregierung will an ihrer Entscheidung vom vergangenen Jahr festhalten und den Unterricht der zweiten Sprache Italienisch bereits in den ersten Klassen der deutschen Grundschulen ermöglichen. Angesichts des Beschlusses des Staatsrates hat man sich heute bei der Landesregierungssitzung Gedanken über die Form gemacht, mit der dieser vorgezogene Zweitsprachunterricht rechtlich unbelangbar eingeführt werden soll. Zu diesem Zweck beschloss die Landesregierung den Wortlaut eines Gesetzesartikels, der in das Finanzgesetz 2004 aufgenommen werden soll. Damit würde die vorgezogene Einführung des Zweitsprachunterrichts an den deutschen Grundschulen landesgesetzlich verankert, wie es 1994 bereits für den Zweitsprachunterricht an den italienischen Grundschulen erfolgt war, „ohne, dass die Regierung in Rom oder andere Stellen die Gesetzesmaßnahme beanstandet hätten“, erklärte heute in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Luis Durnwalder. Vor allem aus zeitlichen Gründen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl habe sich die Landesregierung im vergangenen Jahr dafür entschieden, auf eine gesetzgeberische Maßnahme zu verzichten und den Zweitsprachunterricht in den ersten deutschen Grundschulklassen durch Beschluss einzuführen. „Stellen wir die Maßnahme auf eine gesetzliche Grundlage, so können nur Richter oder die Zentralregierung vor dem Verfassungsgericht dagegen vorgehen“, so der Landeshauptmann. Da der Staatsratsbeschluss die sofortige Aussetzung des Zweitsprachunterrichts an den ersten Klassen bedingt, beriet die Landesregierung heute auch über die unmittelbaren Schritte in diesem Zusammenhang. Sie sprach sich dafür aus, im Einvernehmen mit den Schulsprengeln, Schulräten und Schülereltern den vorgezogenen Italienischunterricht im Rahmen des möglichen fakultativen Unterrichts im Ausmaß von bis zu zwei Stunden anzubieten, wodurch auch die zwanzig neu geschaffenen Stellen für Italienischlehrerinnen oder –lehrer beibehalten werden könnten. Gleichzeitig musste die Landesregierung die Pflichtunterrichtsstunden wieder auf 25 herabzusetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung einer obligatorischen Italienischstunde in der ersten Klasse landesweit auf 26 erhöht worden.

SCHÜLER UND LEHRER WEITERHIN UNFALLVERSICHERT

Eine Verlängerung der Unfallversicherung für Schüler und Lehrer bis Ende Juli 2004 hat die Landesregierung beschlossen. Zunächst hatte sie angesichts der steigenden Versicherungsprämien ein Auslaufen der Versicherung in Erwägung gezogen. Eventuelle Forderungen hätte das Land dann aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nun hat man sich auf eine Verlängerung des laufenden Vertrages geeinigt. Für die Zukunft werde eine Ausschreibung ins Auge gefasst, so der Landeshauptmann.

GRUNDBUCH UND KATASTER

Wie das Grundbuchwesen soll auch das Katasterwesen mit 1. Februar 2004 in die Zuständigkeit des Landes übergehen. Das betonte heute die Landesregierung angesichts einer Unstimmigkeit mit der Region, die derzeit beide Bereiche verwaltet. Die Nachbarregion Trentino wird die Zuständigkeiten für beide Bereiche erst im September 2004 übernehmen; parallel dazu vertrat die Regionalverwaltung den Standpunkt, dass auch Südtirol die Zuständigkeiten für das Katasterwesen nicht gemeinsam mit dem Grundbuchswesen ab Februar sondern erst ab September übernehmen werde. Nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder stehe es aber nicht der Region zu, vom Staat übernommene Zuständigkeiten weiterzugeben. Von einer Aussprache mit dem Präsidenten der Region, Carlo Andreotti, erwartet sich Lh Durnwalder eine Klärung.

ÄMTERORDNUNG

Die Ämterordnung der Landesverwaltung ist durch die Zuweisung der Zuständigkeiten an die einzelnen Landesrätinnen und Landesräte ein wenig durcheinander geraten. Eigentlich sollten nur ganze Abteilungen zugewiesen werden sollten. Da die Zuständigkeiten für einzelne Ämter unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Abteilung zugewiesen worden sind, wurde nun ihre Streichung aus einer Abteilung und Neueinfügung in eine andere notwendig. Dies muss durch Gesetz erfolgen. Die entsprechenden Änderungen sollen in das Finanzgesetz 2004 eingebaut werden. In welcher Form und wie darauf einigte sich heute die Landesregierung. PERSONALIEN Die neue Landesregierung ist einen Monat alt. Heute wurde ein Teil der engsten Mitarbeiter der Landesrätinnen und Landesräte ernannt: So wurden Heinrich Holzer als Ressortleiter und Klaus Luther als Kabinettschef des Landeshauptmannes, Heinrich Huber, Wolfgang Lintner und Fulvio Pinter als dessen persönliche Referenten bestätigt. Der neue Schullandesrat Otto Saurer wird auch weiterhin von Günther Andergassen, der künftig das Ressort „Deutsche und ladinische Berufsbildung, Schulfürsorge und Berufsberatung“ leitet, und seinem persönlichen Referenten Richard Paulmichl unterstützt werden. Bestätigt wurde die persönliche Referentin der Landeshauptmannstellvertreterin Luisa Gnecchi, Enrica Scanzoni. Dem Landesrat für Informationstechnik, Landwirtschaft, Grundbuch und Kataster, Hans Berger, werden weiterhin Albert Wurzer als Ressortdirektor und Christian Rainer als persönlicher Referent zur Seite stehen. Berta Linter wechselt als Ressortdirektorin und Birgit Oberkofler als persönliche Referentin mit Landesrätin Sabina Kasslatter Mur in das Ressort „Denkmalpflege und deutsche Kultur“. Ulrich Stofner steigt vom persönlichen Referenten des Wirtschaftlandesrates Werner Frick zum Ressortdirektor für Handwerk, Finanzen und Haushalt auf.

PRÄSIDENT DES VERKEHRSAMTS BOZEN

 Pierangelo „Dado“ Duzzi wurde heute von der Landesregierung als Präsident des Verwaltungsrates des Verkehrsamtes Bozen. Die Amtszeit des Gremiums, das im Dezember 2003 erneuert worden ist, dauert fünf Jahre, also bis 2008.

jw

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