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Hidradenitis suppurativa: Ticketbefreiung ab 1. September
Die Landesregierung hat eine Ticketbefreiung für bestimmte medizinische Leistungen für Patienten, die an Hidradenitis suppurativa erkrankt sind, beschlossen.
Die Ticketbefreiung für Patienten mit Hidradenitis suppurativa tritt am 1. September 2022 in Kraft. Das sieht der Beschluss vor, den die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (21. Juni) getroffen hat. Ab diesem Datum erhalten Personen mit Hidradenitis suppurativa eine Ticketbefreiung für festgelegte Leistungen zur Überwachung des Krankheitsverlaufs und Verhinderung einer weiteren Verschlimmerung, wie zum Beispiel Kontrollvisiten, Blutbildanalysen, Inzisionen mit Drainage an Haut- und Subkutangewebe und ausgedehnte Verbandwechsel bei komplizierten Wunden.
Patienten, bei denen der Arzt die Erkrankung bescheinigt, erhalten die Ticketbefreiung für fünf Jahre und diese kann bei andauernder Erkrankung verlängert werden. Die Befreiung ist für Patienten vorgesehen, die einen Schweregrad der Stufe II oder III der Hurley-Skala aufweisen.
Hidradenitis suppurativa ist eine komplexe und äußerst schmerzvolle chronisch-entzündliche Hauterkrankung, aufgrund derer Patienten an Zysten, Abszessen sowie Fisteln in den Achselhöhlen, der Leiste, im Bereich der Brüste, dem Genitalbereich und der Perianalgegend leiden. Im Laufe der Zeit können sich diese zu chronischen Hautwunden und Geschwüren weiterentwickeln.
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