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LR Widmann: Für Südtirols Skipisten bleibt vorerst alles beim Alten

LPA - Am heutigen 20. Januar tritt das Staatsgesetz zur Regelung der Sicherheit auf den Skipisten in Kraft. In Südtirol werde man in Sachen Skispistenregelung eigene Wege beschreiten, sagt dazu Alpinlandesrat Thomas Widmann.

„Wir haben in Südtirol eigenständige Normen und Bestimmungen. Aufgrund der Südtirolautonomie und primären Gesetzgebungskompetenz finden staatliche Normen in Südtirol keine direkte Anwendung“, erklärt Landesrat Widmann. „Südtirol wird jedenfalls in Sachen Skipistenregelung eigene Wege beschreiten und mit Partnern eine für Südtirol angemessene Lösung suchen“, so Widmann.
In Südtirol gilt also weiterhin das bestehende Landesgesetz das diesen Bereich regelt. Die vom neuen Staatsgesetz vorgesehenen Sanktionen greifen in Südtirol nicht.
Das Staatsgesetz räumt die Möglichkeit ein, innerhalb von sechs Monaten das in Südtirol geltende Gesetz an die staatliche Norm anzupassen, wobei auch Spielraum für autonome Lösungen und Wege besteht. „Nur nach Ablauf dieser Frist könnte der Staat das Landesgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten und die Durchsetzung der staatlichen Normen erzwingen“, sagt Alpinlandesrat Widmann.

SAN

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