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Regionen mit Sonderstatut: Autonome Zuständigkeiten wiederherstellen

Auf Vorschlag von LH Kompatscher wollen die Regionen mit Sonderstatut rasch einen Entwurf für eine politische Lösung der Probleme mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs vorlegen.

Um die durch Urteile des Verfassungsgerichtshofs eingeschränkten Zuständigkeiten der italienischen Regionen mit Sonderstatut rasch wiederherstellen zu können, wollen diese in kürzester Zeit einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Dies das Ergebnis eines Treffens am heutigen Mittwoch (21. Juni) in Rom, zu dem Landeshauptmann Arno Kompatscher die Regionen mit Sonderstatut und Autonomen Provinzen Südtirol und Trentino in seiner Funktion als Koordinator eingeladen hatte.    

Bekanntlich hat die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs seit der italienischen Verfassungsreform des Jahres 2001 wiederholt zu Problemen und Einschränkungen für die Zuständigkeiten der Regionen mit Sonderstatut geführt. "In Bezug auf die Südtirol-Autonomie hat Ministerpräsidentin Giorgia Meloni diese Wiederherstellung auch in ihrer Regierungserklärung explizit erwähnt, weil es eine diesbezügliche Verpflichtung aufgrund der internationalen Verankerung der Südtirol-Autonomie gibt", erinnerte Südtirols Landeshauptmann in diesem Zusammenhang.

Beim heutigen Treffen ging es darum, die Arbeiten zwischen den einzelnen Regionen mit Sonderstatut abzustimmen und so einen gemeinsamen Vorschlag unterbreiten zu können. Der Entwurf dazu - so vereinbarten die Regionen - soll nun rasch vorbereitet werden, um ihn dann mit der italienischen Regierung diskutieren zu können.


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gst

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