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#wahlensüdtirol23: "Par Conditio" in LPA-Berichterstattung

Ab 7. September gilt die staatliche Regelung zur institutionellen Kommunikation in Vorwahlzeiten. Das LPA veröffentlicht bis zu den Landtagswahlen nur wichtige Informationen in unpersönlicher Form.

Am 22. Oktober 2023 finden in Südtirol die Landtagswahlen statt. In der Vorwahlzeit kommen die gesamtstaatlichen Bestimmungen für einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien und für die politische Kommunikation im Sinne des Staatsgesetzes zur "Par Conditio" (Nr. 28/2000) zur Anwendung. Die Einschränkungen betreffen auch die institutionelle Kommunikation und somit die Arbeit des Landespresseamtes (LPA). Sie sind ab Donnerstag, 7. September, und bis zum Ende der Wahlhandlungen am 22. Oktober wirksam. 

In diesem Zeitraum wird das Landespresseamt daher seine Information und Berichterstattung verändern und - wie vom Gesetz vorgesehen - auf wesentliche Informationen beschränken. Dies gilt neben den Presseaussendungen auch für Pressekonferenzen, Medientermine sowie das Online-Newsportal und die offiziellen Social-Media-Kanäle des Landes Südtirol. Zwar wird das Presseamt auch für die Dauer der "Par Conditio" die Bevölkerung über wichtige Entscheidungen und Ereignisse informieren, allerdings in unpersönlicher Form. Dies gilt auch für Fotos und Videos.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

gst

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