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Pflegedirektion im Sanitätsbetrieb: Interessensbekundungen bis 30. 10.

Wer an der Führung der Pflegedirektion im Gesundheitsbetrieb interesseiert ist, kann sich noch bis 30. Oktober in das Landesverzeichnis eintragen lassen oder Interesse an einer Ernennung bekunden.

Die Abteilung Gesundheit der Landesverwaltung hat ein Auswahlverfahren eingeleitet, um sich in das "Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs" eintragen zu lassen. Die entsprechende Kundgebung wurde gestern (19. Oktober) im Amtsblatt der Region Nr. 42, Beiblatt Nr. 2 veröffentlicht.

Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 um 12 Uhr eingereicht werden und werden anschließend von einer Kommission bewertet. Voraussetzung für die Eintragung in das Landesverzeichnis ist neben der positiven Bewertung der einzureichenden Unterlagen auch ein erfolgreich bestandenes Kolloquium.

Alternativ zur Beantragung der Eintragung ins Landesverzeichnis kann man – falls bereits im Besitz der erforderlichen Voraussetzungen - eine "Interessensbekundung zur Ernennung zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes" vorlegen; in diesem Fall ist kein Kolloquium erforderlich, da zu den Voraussetzungen das Bestehen eines vorherigen Auswahlverfahrens zählt.

Alle weiterführenden Informationen sowie das Antragsformular stehen unter diesem Link zur Verfügung. 


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

kl

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