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Wartungsbücher nur für Heizanlagen ab 35 Kilowatt notwendig

LPA - Anders als im restlichen Staatsgebiet muss das Wartungsbuch für Heizanlagen in Südtirol nur für Heizanlagen mit einer Feuerungsleistung ab 35 Kilowatt geführt werden. Dies teilt das Landesamt für Brandverhütung mit.

Grundlage für diese Entscheidung ist die primäre Zuständigkeit des Landes in diesem Bereich. Endgültig geklärt wurde die Frage in einer Aussprache von Vertretern der für die Heizanlagen zuständigen Landesämter. Das derzeit vorgeschriebene Wartungsbuch, das im Anhang an das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 20 vom 23. Juni 1993 veröffentlicht wurde, wird zurzeit überarbeitet und dann neu herausgegeben.

bch

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