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Wohnreform 2025: Verfahren vereinfachen und beschleunigen (3/3)
Neue Berechnungsmethode und verschlanktes Regelwerk für die Wohnbauförderung – Landesrätin Mair: "Einfache Berechnung und schnelle Bearbeitung sind die Ziele"
BOZEN (LPA). Die Wohnbauförderung selbst berechnen? Heute ist das aufgrund der zahlreichen Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, schwierig. Mit der Wohnreform 2025 rückt dieses Ziel jedoch in greifbare Nähe, denn das Wohnbaufördergesetz aus dem Jahr 1998 wird stark überarbeitet und vereinfacht. Dasselbe gilt für die Kriterien, die in Bezug auf das "Wohnen für Ansässige" gelten.
"Die Wohnbauförderung für Bau, Kauf und Wiedergewinnung bleibt als wesentliche Fördersäule erhalten. Durch eine neue Berechnungsmethode sowie ein verschlanktes Regelwerk werden Beantragung und Bearbeitung der Wohnbauförderung spürbar vereinfacht und beschleunigt“, erklärte Wohnlandesrätin Ulli Mair.
Obsolete und überholte Bestimmungen, aber auch heute maßgebliche Voraussetzungen und Bemessungskriterien werden zu Gunsten einer spürbaren Beschleunigung und Vereinfachung des gesamten Verfahrens gestrichen. Diese müssen somit nicht mehr erklärt und auch nicht mehr überprüft werden.
"Aufwendige Zugangskriterien, wie etwa die Berechnung der Wohnfläche, an deren Stelle künftig nur noch die Katasterkategorie ausschlaggebend ist, entfallen. Die Höhe der Förderung wird anhand eines Grundbetrags je Familiengröße berechnet, der um den Einkommensfaktor sowie etwaige Zuschläge für mehrgeschossiges Bauen oder Bauen im Bestand angepasst wird", erläuterte Wohnlandesrätin Ulli Mair.
Auf wenige Kriterien reduziert wurden auch die Zugangsvoraussetzungen für das "Wohnen für Ansässige" ("Konventionierung"). "Berechtigte müssen entweder eine fünfjährige Ansässigkeit oder einen Arbeitsvertrag in Südtirol nachweisen. Alle weiteren bisherigen Einschränkungen, wie etwa Immobilienbesitz in anderen Gemeinden, entfallen", schilderte Mair. Bei Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung werde für die Wohnung die Bindung für Ansässige eingetragen.
"Die Verpflichtung, den Wohnsitz in die bewohnte, konventionierte Wohnung zu verlegen, wird hingegen verstärkt", führte die Landesrätin aus. Auch hier werde sich die Vereinfachung positiv auf die Kontrolltätigkeit auswirken.
Um noch rascher und flexibler reagieren zu können, wenn Ansässige in eine Notlage geraten oder spezielle Eingriffe nötig sind, entfallen teils komplexe Detailregelungen für spezifische Förderungen wie Notstandshilfen, soziale Härtefälle oder den Abbau architektonischer Barrieren. "Das neue Gesetz definiert die wichtigsten Grundsätze, die Details werden mit Beschluss der Landesregierung geregelt. So kann flexibel und bedarfsgerecht auf besondere Situationen eingegangen werden", kündigte die Wohnlandesrätin an.
Der Entwurf der Wohnreform 2025 liegt derzeit beim Rat der Gemeinden, wo er begutachtet wird. Bis Ende des Monats will die Landesregierung die formelle Genehmigung vornehmen. Anschließend wird sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Alle Details zur Reform sind unter https://wohnen.provinz.bz.it abrufbar.
pir/gm