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Wohnreform 2025: Gezielt finanziell fördern und unterstützen (2/3)
Gesetzentwurf soll der Teuerung bei Wohneigentum und Mieten entgegen wirken – Wohnbauförderung und Bausparen werden überarbeitet – Begünstigte Darlehen eingeführt
BOZEN (LPA). Hohe Baukosten, gestiegene Hypothekarzinsen, der Anstieg von Immobilienkäufen als Investition und knappe Grundverfügbarkeit: All das hat in den vergangenen Jahren auch in Südtirol zu einer Teuerung im Bereich Wohnen geführt. Die Wohnreform 2025 setzt deutliche Akzente, um dem Trend entgegenzuwirken.
"Auch in Südtirol sind die Preise für die Wohnbevölkerung teilweise nicht mehr tragbar, insbesondere in den Städten und in den touristischen Hochburgen", stellte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Wohnreform-Pressekonferenz fest. Auch wenn 70 Prozent der Südtirolerinnen und Südtiroler über ein Eigenheim verfügten, was ein Erfolg der langjährigen Wohnbaupolitik des Landes Südtirol sei, gelte es nun, mit dem Gesetzentwurf gezielt in gewissen Bereichen einzugreifen.
Dazu zählt das begünstigte Darlehen, für das mit der Wohnreform 2025 die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Bankinstitute können eine Vereinbarung mit dem Land Südtirol zur Gewährung von günstigeren Darlehenskonditionen schließen, das Land übernimmt einen Teil der Zinsdifferenz. "Fixe, niedrig verzinste Darlehen sind ein erprobtes Instrument, um Wohnraum erschwinglich zu machen und den vergrößerten Abstand zwischen Kreditraten und Förderbeitrag wieder zu schließen. Den Südtiroler Bankinstituten wird hier eine besondere Verantwortung zukommen“, erklärte Kompatscher.
Überarbeitet wird auch das Bausparen: "Bis März wird es eine Reihe von Anpassungen am Bausparmodell geben, das seit 2015 sehr erfolgreich in Anspruch genommen wird", stellt Wohnlandesrätin Ulli Mair in Aussicht. Im Gesetzentwurf selbst seien wichtige Punkte eingefügt worden, die besonders jungen Menschen und Familien zu Gute kommen sollen.
Was das "Wohnen mit Preisbindung" betrifft, das in einigen Gemeinden bereits in Anspruch genommen wird, ist im Gesetzentwurf eine wichtige Neuerung für das Wohnbauinstitut (Wobi) enthalten. "Es ist ein Vorkaufsrecht für das Wobi vorgesehen, um 30 Prozent des Wohnraums in Form von günstigen Mietwohnungen für den Mittelstand bereitzustellen", erklärte Mair. Die Regelung gelte in Gebieten mit Wohnungsnot.
Bei der Wohnbauförderung kommt nun dem flächensparenden Bauen besondere Bedeutung zu: Die Beitragssummen der Wohnbauförderung werden beim Bauen im Bestand (Sanieren, Verdichten, Aufstocken) um 20 Prozent und bei mehrgeschossigen Neubauten um 10 Prozent erhöht. Wer aus dem gegebenen Bauland mehr macht, wird künftig also mit Zuschlägen belohnt.
"Nicht zuletzt ist es uns ein Anliegen, Maßnahmen zum Schutz der Eigentümerinnen und Eigentümer zu ergreifen, um die Hemmschwelle für das Vermieten zu senken", ergänzte die Landesrätin. Ein Garantiefonds für Vermieterinnen und Vermieter sei gesetzlich schon vorgesehen, aber nun werde das Spektrum an möglichen Trägern erweitert, um eine Gründung zu erleichtern. Der Fonds übernimmt Mietausfälle oder Ausgleichszahlungen für Schäden am Eigentum.
pir/ft