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Wohnbauförderung: Beratungsdienste wieder eingeschränkt verfügbar

Monatliche Beratungsfenster am Schalter in Bozen sind ab März vorgesehen - Derzeit werden in der Abteilung Digitalisierungsmaßnahmen durchgeführt - Danach vollständige Wiederaufnahme geplant

BOZEN (LPA). Die Abteilung Wohnbau des Landes Südtirol setzt seit geraumer Zeit Maßnahmen, um die Wartezeiten bei der Bearbeitung der Wohnbauförderungsgesuche nachhaltig zu verkürzen. Im Juli wurde die Entscheidung gefasst, die Beratungstätigkeit vorübergehend auszusetzen, um die Vielzahl an offenen Gesuchen schneller abarbeiten zu können. Nun nimmt der Beratungsdienst seine Tätigkeit eingeschränkt wieder auf. 

Eine vollständige Wiederaufnahme sei derzeit noch nicht möglich, da umfassende Digitalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen stattfinden. „Diese Maßnahmen erfordern zusätzliche Ressourcen, weshalb die Beratungstätigkeit vorerst nicht vollständig wiederaufgenommen werden kann und nur eingeschränkt verfügbar ist. Sie sind jedoch unerlässlich für die von uns angestrebte  Verbesserung der Dienste“, betont Stefan Walder, der Direktor der Abteilung Wohnbau

Monatliche Beratungsfenster und Vorab-Prüfung der Ansuchen

Um trotzdem ein Mindestmaß an Beratung zu gewährleisten, werden ab März monatlich Beratungsfenster am Schalter im Landhaus 12 in Bozen angeboten. Die Anmeldung zu den freien Terminen kann maximal zwei Monate im Voraus und  ausschließlich online erfolgen. Zusätzlich werden Anträge bei der Einreichung künftig sorgfältig geprüft – insbesondere auf Vollständigkeit des Formulars, das Vorliegen aller Dokumente sowie die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen für eine Beitragseinreichung. Fehlen Unterlagen oder Angaben, werden die Antragsteller kontaktiert und können die notwendigen Korrekturen vornehmen. Darüber hinaus sind Antworten auf die häufigsten Fragen auf der den Webseiten zum Thema Wohnbau verfügbar. 

Maßnahmen zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung

Im Zuge der Digitalisierung der Dienste wird unter anderem eine neue Plattform für die Antragstellung und ein digitales Austauschsystem mit Antragstellenden vorgesehen. 

Um die Abarbeitung der Gesuche noch schneller abzuwickeln, wurde zur Nachbesetzung der freien Stellen ein Wettbewerb durchgeführt. Die neuen Mitarbeiter werden in den kommenden zwei Monaten ihren Dienst antreten, um anschließend – nach einer Zeit der Einarbeitung – im Herbst die Beratungstätigkeit wieder voll aufnehmen zu können.

Darüber hinaus sollen die in der Wohnreform 2025 vorgesehenen Maßnahmen das Verfahren zur Antragstellung wesentlich vereinfachen. Diese sind eng mit dem Digitalisierungsprozess abgestimmt, womit ein reibungsloser Übergang gewährleistet sei.

Informationen und Simulationen weiterhin online abrufbar 

Während der Übergangsphase zum digitalen System können neue Anträge weiterhin uneingeschränkt eingereicht werden. Auf dem Internetportal der Abteilung Wohnbau stehen alle relevanten Informationen zur Antragsstellung bereit. Zudem sind dort eine umfassende Informationsbroschüre zur Wohnbauförderung sowie ein Online-Berechnungstool verfügbar, mit dem die Förderhöhe simuliert werden kann.

Anträge der Gemeinden betreffend den Erwerb und die Erschließung des geförderten Baulandes, Notstandshilfen bei sozialen Härtefällen und Naturkatastrophen sowie die ausstehenden Gesuche für den Mittelstand sind von der Aussetzung der Beratungstätigkeit ausgenommen.

Um eine Überlastung des Sekretariats der Abteilung Wohnbau zu vermeiden ist die Terminvergabe ausschließlich online möglich. Es wird gebeten von allgemeinen Anfragen abzusehen.

red/pir

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