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Maul- und Klauenseuche in Ungarn: Vorschriften einhalten
Landestierärztlicher Dienst erinnert an Einhaltung wichtiger Regeln zur Vermeidung einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche - 1400 verseuchte Rinder im Nordwesten Ungarns
BOZEN (LPA). Nach dem Auftreten von 1400 mit Maul- und Klauenseuche verseuchten Rindern in Györ im Nordwesten Ungarns an der Grenze zur Slowakei ruft das italienische Gesundheitsministerium dazu auf, sich zur Vermeidung der Ausbreitung der Tierseuche strikt an Vorschriften zu halten, berichtet Landestierarzt Paolo Zambotto. Auch wenn sich nach seiner Kenntnis keine aus Ungarn stammenden Tiere in Südtirol aufhalten, gelte es doch, Regeln zur Vermeidung der Einschleppung der hochansteckenden Tierkrankheit zu beachten.
"Ich bin seit 32 Jahren im Dienst, und es ist uns zum Glück gelungen, in all diesen Jahren die Maul- und Klauenseuche von Südtirol fernzuhalten", unterstreicht Landestierarzt Paolo Zambotto. Der letzte Fall in Südtirol, hat er recherchiert, ist am 10. Februar 1971 in Klausen aufgetreten.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine gefährliche und hochansteckende Tierseuche von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden und Schweinen. Kleinste Virusmengen reichen zum Ausbruch der Krankheit aus. Der Erreger ist sehr widerstandfähig und kann etwa im Boden oder auf Kleidungsstücken über einen Monat überleben.
Eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielt der Mensch: Durch Kleidung, Essen, Fahrzeuge oder Urlaubsmitbringsel kann die Krankheit weitergegeben werden. Die Krankheit ist für den Menschen selbst ungefährlich.
Die erkrankten Rinder und Schweine haben meist ein gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber, Schwierigkeiten zu fressen und gehen lahm. Im Maul, auf der Zitze und an den Klauen am Kronsaum und Zwischenklauenspalt bilden sich Aphten, die nach einiger Zeit aufplatzen. Bei Schafen und Ziegen hingegen sind die Symptome milder, zum Teil ist nur eine leichte Lahmheit feststellbar.
Zur Vermeidung einer Einschleppung erinnert der Landestierärztliche Dienst daran:
Da die Abklärung der Verbreitung noch nicht abgeschlossen ist, wird von Tierbewegungen der betroffenen Arten aus Ungarn bis auf Weiteres dringend abgeraten.
Alle tierhaltenden Betriebe müssen registriert sein, auch eine Hobbyhaltung von Zwergziegen oder Minischweinen sowie Streichelzoos.
Alle Tiere müssen gekennzeichnet sein, und alle Tierbewegungen in der Datenbank gemeldet werden, denn nur so ist eine Nachverfolgung gesichert.
Zudem gilt es, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, also Fremden keinen Zutritt zu den Tieren zu erlauben, die Hygienebestimmungen einzuhalten, eventuell Desinfektionsmatten mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wie Natriumcarbonat, Natronlauge, Zitronensäure, Essigsäure et cetera auszulegen, Kleidung und Stiefel vor und nach Stallzutritt zu wechseln und besondere Achtsamkeit beim Kauf von Futtermitteln und Tieren gelten zu lassen.
mac
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