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Wohnbau: Höhere Beiträge und neue Kriterien für Informationstätigkeit

Landesregierung aktualisiert Richtlinien - Vereine und Körperschaften erhalten mehr Mittel für Info- und Beratungstätigkeit im Bereich des geförderten, sozialen und konventionierten Wohnbaus

BOZEN (LPA). Um die geltenden Gesetze im Bereich des sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbaus bekannt zu machen, unterstützt das Land Südtirol entsprechende Initiativen von Vereinen und Körperschaften. Die geltenden Richtlinien zur Beitragsvergabe sind nun überarbeitet und am 11. März von der Landesregierung genehmigt worden.  

Die Förderungen im Bereich Wohnbau sind komplex. Bürgerinnen und Bürger müssen beim Erwerb einer angemessenen Wohnung gut informiert sein. Um das zu gewährleisten, bieten Vereine und Körperschaften zahlreiche Initiativen an wie zum Beispiel die kontinuierliche Beratungstätigkeit des Mieterschutzes. Es gibt aber auch  zeitbegrenzte Maßnahmen, wie den Informationsstand bei der Wohnbaumesse in Bozen, die die Landesverwaltung mit Beiträgen fördert. 

"Da die Richtlinien zur Gewährung der Beiträge bereits 10 Jahre alt sind und sich die Marktbedingungen verändert haben, ist nun eine Überarbeitung notwendig geworden", erklärt die für den Wohnbau zuständig Landesrätin Ulli Mair. Die Beiträge seien an die Inflation angepasst und erhöht worden. 

Für fortlaufende Initiativen mit einjähriger Dauer wurde der Höchstbetrag des Beitrags von 35.000 auf 50.000 Euro angehoben, für Einzelprojekte von 20.000 auf 30.000 Euro. Der Beitrag für den auf Landesebene repräsentativsten Mieterverband, der an mehreren Schaltern im Land Beratungstätigkeit durchführt, wurde der Höchstbetrag von 90.000 auf 120.000 Euro angepasst. Auch wurden neue Kriterien für die Bewertung der eingereichten Projekte eingeführt worden. Von den Förderungen ausgeschlossen werden Genossenschaftsverbände für finanzierbare Vorhaben, die vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden können. 

Neben Initiativen zur Information für die Bürgerinnen und Bürger werden auch Studien, Forschungen und Tagungen auf dem Sachgebiet des öffentlichen geförderten Wohnbaus finanziert. "Vorgesehen ist auch die Bezuschussung eines Beratungsdienstes, der im Wesentlichen die bessere Ausschöpfung von Wohnkubatur vorsieht", kündigt Landesrätin Mair an. 

pir/gm

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