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Südtiroler Zug-Ausschreibung nach Rekurs von Arriva Italia annulliert
Verwaltungsgericht hat die Ausschreibung der Zugdienste annulliert – Mobilitätsressort prüft nächste Schritte – Entweder neue Ausschreibung oder Klärung beim Staatsrat - Bahnbetrieb bleibt gesichert
BOZEN (LPA). Die Ausschreibung des Landes Südtirol für die Vergabe der Bahndienste in Südtirol wurde am 13. März vom Verwaltungsgericht Bozen nach einem Rekurs von Arriva Italia GmbH annulliert. Es handelt sich um die Ausschreibung mit einem Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro über 15 Jahre. Die Landesregierung wird innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob sie das Urteil vor dem Staatsrat anficht. Andernfalls wird das Land die Ausschreibungsprozedur neu starten.
Für die Fahrgäste gibt es keine Auswirkungen: Die aktuellen Betreiber Trenitalia und SAD führen den Dienst für Brennerbahn, Pustertalbahn, Meranerbahn und Vinschgerbahn wie gewohnt weiter.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider betont: "Unser Ziel ist und bleibt es, die Eisenbahn als Rückgrat des öffentlichen Personenverkehrs langfristig weiterzuentwickeln und für Fahrgäste sowie Personal bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Wir prüfen nun alle rechtlichen Möglichkeiten und werden dann eine Entscheidung treffen."
Hintergrund der Annullierung ist ein Rekurs des Unternehmens Arriva Italia s.r.l., das die Ausschreibung beanstandet hatte. Das Verwaltungsgericht hat diesem Rekurs stattgegeben. Die Gründe waren vor allem formeller Natur.
Das Land Südtirol ist bestrebt, für diesen für die Bürger essenziellen Mobilitätsdienst, der entscheidend ist, um die Ziele des Landesplans für nachhaltige Mobilität zu erfüllen, einen professionellen Dienstleister zu finden, heißt es im Mobilitätsressort. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich sind sehr komplex, die Ausschreibung enthält rund 600 Seiten. Wir analysieren nun das Urteil genau und erarbeiten mögliche Szenarien für eine rechtskonforme Vergabe der Bahndienste, auf deren Basis dann entschieden wird", erklärt Ressortdirektor Martin Vallazza.
Die Ausschreibung war zuvor bereits von der Landesabteilung Mobilität und der Vergabeagentur des Landes,
mit Beratung durch Fachleute sowie in Abstimmung mit der Wettbewerbsbehörde AGCM, der Behörde für Verkehrsregelung ART und der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC ausgearbeitet worden. Für den Bereich gelten neben den Vorgaben der EU (EU-Verordnung Nr. 1370 von 2007) auch jene des Mobilitätsgesetzes des Landes und des Vergabekodexes.
Seit 23. Dezember 2023 müssen Eisenbahndienste EU-weit ausgeschrieben werden und können nicht direkt vergeben werden.
san