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Abflussmessungen: Synergie zwischen Hydrologie und Forst
Landesamt für Hydrologie und Stauanlagen vermittelt Messverfahren – Forstkorps als Polizeiorgan obliegt Kontrolle der Restwassermengen in Fließgewässern
BOZEN (LPA). Abflussmessungen in Flüssen und Bächen dienen der mengenmäßigen Erfassung des Abflusses. Dazu werden verschiedene Verfahren verwendet, etwa die Salzverdünnungsmethode, bei der dem fließenden Wasser eine bestimmte Menge eines Markierungsstoffes, des Tracers, eingegeben und mit Messgeräten der Verlauf der Salzwolke aufgezeichnet wird, berichtet Hydrologe Stefan Ghetta vom Landesamt für Hydrologie und Stauanlagen in der Agentur für Bevölkerungsschutz. An zwei Tagen hat er Mitglieder des Landesforstkorps in diesem Messverfahren unterwiesen, da diese in ihrer Polizeifunktion das zuständige Kontrollorgan sind. Wassernutzungen werden durch Konzessionen geregelt, in denen festgelegt wird, wie hoch die Mindestwasserführung sein muss. Dies ist oft auch von den Jahreszeiten abhängig.
"Restwassermenge wird bei einem Fließgewässer der Teil des Abflusses genannt, der nach einer Wasserentnahme durch Ausleitung von Wasser flussabwärts im Gewässer verbleibt", erklärt Hydrologe Stefan Ghetta. Die Mindestwasserführung ist die über das Wasserrecht festgelegte Menge des Restwassers, die mindestens im Gewässer verbleiben muss.
Mitarbeiter der Forstinspektorate Welsberg, Sterzing, Brixen und Bruneck bildeten sich im Jaufental am Jaufentalbach fort und an einem seiner seitlichen Zubringer, dem Sennerbergbach. Mitarbeiter der Forstinspektorate Schlanders, Meran, Bozen 1 und Bozen 2 wurden im Ursprungsgebiet der Falschauer und im Maraunbach unterwiesen. Dies erfolgte im Zuge der Aus- und Weiterbildung, an der Dominik Trenkwalder und Stefan Schwembacher vom Landesamt für Wildtiermanagement federführend beteiligt waren.
In einer Nachbesprechung am 18. März wurden die Messergebnisse analysiert und die praktischen Erfahrungen zusammengefasst.
mac