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Skilehrer und Skilehrerassistenten: Landesrat Walcher um Lösung bemüht

Ausländische Reisegruppen bringen ihre eigenen Skilehrer mit – Landesrat Walcher: "Berufsbild des Skilehrers und des Skilehrerassistenten als Qualitätsauftrag aufrechterhalten"

BOZEN (LPA). Ausländische Reiseveranstalter aus den EU-Nachbarländern, die Skireisen in die Destination Südtirol verkaufen, bringen dafür häufig eigene Skibetreuer und Skilehrer mit, die den Gruppenteilnehmern in Eigenregie Skiunterricht erteilen, oft, ohne über die dafür notwendige fachliche Qualifikation zu verfügen. Dieses Ungleichgewicht sorgt nicht selten für Unklarheiten und auch Unmut.

Die Ausbildung zum Skilehrer ist in Italien geregelt und mit 90 Ausbildungstagen wesentlich umfangreicher als in vielen anderen Staaten. Dies gilt auch für Südtirol: Hier dürfen nur Skilehrerinnen und Skilehrer mit der höchsten Skilehrerqualifikation, die den so genannten Eurotest bestanden haben, selbstständig tätig sein, unabhängig davon, ob sie diese höchste Berufsqualifikation direkt in Südtirol, im übrigen Staatsgebiet oder in einem anderen EU-Mitgliedsland erworben haben.

Tourismuslandesrat Luis Walcher ist um eine Lösung bemüht: "Einerseits", unterstreicht er, "besteht eine starke Nachfrage nach Skilehrern im Tourismus, andererseits gilt es, das Berufsbild des Skilehrers als Qualitätsauftrag aufrecht zu erhalten".

Um der großen Nachfrage nach Skilehrern gerecht zu werden, spielt in der Region Trentino-Südtirol die Figur des "Skischulassistenten" eine wichtige Rolle.: Skischulassistenten sind Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen, aber den Eurotest noch nicht abgelegt haben. Skischulassistenten verfügen somit noch nicht über den höchsten Ausbildungsstand, haben aber bereits mindestens 20 Tage praktische Ausbildung in Didaktik und Technik absolviert und dürfen in einer Skischule mit Sitz in Südtirol unter der direkten Aufsicht des Skischulleiters tätig sein.

Skischulassistenten, die sich noch im Praktikum befinden, werden dem maximalen Höchstkontingent (1 Skilehrer = 1 Skischulassistent) gemäß Art 3, Absatz 2-bis des Landesgesetzes Nr. 5 von 2001 nicht angerechnet, sondern dürfen dieses Kontingent zahlenmäßig überschreiten. Dies bedeutet, dass in jeder Skischule on top unbegrenzt viele Praktikanten eingestellt werden dürfen, die also nicht ins Kontingent einfließen.

"Wir können von unserem Qualitätsanspruch nicht abrücken“, unterstreicht Landesrat Walcher: "Aber wir haben eine Tür geöffnet, damit auch ausländische Skilehrerinnen und Skilehrer, die nicht über die maximale Berufsqualifikation verfügen, bei Südtiroler Skischulen angestellt und damit auch versichert werden können."

Als "Skibegleiter" dürfen auch nur Personen mit der höchsten Skilehrer-Berufsqualifikation tätig werden.

Bei einem Treffen mit Landesrat Luis Walcher, an dem der Funktionsbereich Tourismus in der Landesverwaltung, die Landesberufskammer der Südtiroler Skilehrer und einige Liftgesellschaften teilgenommen haben, wurde diese Anmeldung der ausländischen Lehrpersonen über die Skischulen als gesetzeskonforme Lösung in Aussicht gestellt. Diese Möglichkeit, berichten der Präsident der Landesberufskammer der Skilehrer Robert Demetz und der Präsident des Skischulverbandes Flavio Prinoth, wurde jedoch entweder nur sehr wenig oder gar nicht von den Reiseveranstaltern angenommen. Ausländische Reisegesellschaften müssten für diese Dienstleistung des Skilehrers oder des Skilehrerassistenten klarereweise bezahlen. Zudem weisen viele der Skilehrpersonen der Reiseveranstalter einen niedrigen Ausbildungsgrad oder gar keine Ausbildung auf.

"Unser Anliegen wird es weiterhin sein, auf die Qualität der Skilehrer und damit auf die Sicherheit auf den Skipisten zu achten", betont Landesrat Walcher. "Auf der anderen Seite haben wir uns auch bemüht, Möglichkeiten zu schaffen, um der Nachfrage nachzukommen."

mac

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