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Öffentlicher Dienst: Mehr Geld und soziale Staffelung
Verhandlungen Land-Gewerkschaften wieder aufgenommen – Neues Angebot umfasst zusätzliche 225 Millionen Euro für strukturelle Gehaltserhöhungen und sozial gestaffelte Aufteilung
BOZEN (LPA). Insgesamt 825 Millionen Euro für den öffentlichen Dienst, davon 250 Millionen pro Jahr für strukturelle Gehaltserhöhungen im Dreijahreszeitraum 2025-27 und 75 Millionen Euro für eine weitere Einmalzahlung zur Berücksichtigung der Inflation für den Zeitraum 2022-24: Dieses Angebot unterbreitete die öffentliche Delegation am 18. März den Gewerkschaften am Verhandlungstisch. Die Gespräche wurden auf Einladung der Agentur für die Gewerkschaftsbeziehungen wieder aufgenommen, nachdem die Verhandlungen im Februar abgebrochen wurden.
"Dass eine strukturelle Gehaltserhöhung nötig ist steht außer Frage, sie steht den Mitarbeitenden zu. Wir haben die dafür bereitgestellte Summe seit der letzten Aussprache noch einmal um über ein Viertel aufgestockt und heute über die Aufteilung diskutiert. Nun liegt der Ball bei den Gewerkschaften", berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof.
Finanzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher erinnerte an die steigenden laufenden Kosten im Landeshaushalt, bedingt durch demographischen und gesellschaftlichen Wandel, und an die verhaltenen Konjunkturperspektiven. Die Mittel im Haushalt seien begrenzt, jede Mittelverschiebung wirke sich auf die gesamte Gesellschaft aus. "Wir werden aber mithilfe der Spending Review im Landeshaushalt Einsparungen erzielen und werden diese für die geplante Lohnanpassung bereitstellen. Der Entscheidung ist eine intensive Debatte in der Landesregierung vorausgegangen. Wichtig ist uns, dass die Gehaltserhöhung sozial gestaffelt wird", hebt der Landeshauptmann hervor.
Konkret bedeutet dies, dass der Gehalt bei Bediensteten der unteren Funktionsebene anteilsmäßig stärker angehoben wird als bei jenen der oberen Ebenen. Die Erhöhung würde demnach je nach Funktionsebene zwischen 270 und 370 Euro brutto im Monat ausmachen. "Ein fairer Ansatz, weil Bedienstete mit niedrigerem Lohn den Kaufkraftverlust noch viel stärker gespürt haben, und weil ein durchgehend gleicher Prozentsatz in absoluten Zahlen zu einer sehr ungleichen Verteilung dieser Geldmittel führen würde“, erläutert Landesrätin Amhof.
Ziel wäre die Bereitstellung der Gelder über den Nachtragshaushalt 2025 mit Auszahlung im Spätherbst, allerdings rückwirkend ab 1. Januar 2025. Die Einmalzahlung zur Berücksichtigung der Inflation könnte im Falle einer baldigen Einigung bereits Mitte des Jahres ausgezahlt werden.
red/ck