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Mobilität von Forschenden: Bis 12. Juni Antrag einreichen

Ausschreibung veröffentlicht – Projektanträge können ab sofort eingereicht werden – Aufruf richtet sich an Südtiroler Forschende und Forschende aus dem Ausland

BOZEN (LPA). 31 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben seit 2018 im Rahmen des Mobiliätsprojektes für Forscherinnen und Forscher Erfahrungen an gastgebenden Forschungseinrichtungen gesammelt. Ab sofort bis 12. Juni können Anträge eingereicht werden.

Die Profile und Aufgaben der Forschenden reichen von der Philosophie, Sozialwissenschaften und Medizin hin zu Natur- und Ingenieurwissenschaften. In Südtirol wurden in den vergangenen Jahren insbesondere an der Freien Universität Bozen und bei Eurac Research Mobilitätsprojekte durchgeführt. Viele der 17 Forscherinnen und 16 Forscher, die über das Mobilitätsprogramm in Kontakt mit der Südtiroler Einrichtung kamen, sind auch nach Abschluss des Mobilitätsprojektes für einen weiteren Zeitraum in Südtirol geblieben.

Entscheidend für die Vergabe der Förderung ist das Forschungsprojekt, das bereits gemeinsam mit der gastgebenden Forschungseinrichtung entwickelt wird und sich über einen Zeitraum von 6 bis maximal 24 Monaten erstrecken soll. Vor allem dem Wissenstransfer wird dabei ein großer Stellenwert eingeräumt. Für die aktuelle, achte Ausschreibung wurden 700.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 zur Verfügung gestellt. In sieben Jahren hat das Land insgesamt 4,8 Millionen in diese Maßnahme investiert.

Für Forschungslandesrat Philipp Achammer ist das Mobilitätsprogramm eine große Bereicherung: "Unsere Forscherinnen und Forscher sind ebenso wie die Forschungseinrichtungen wertvolle Visitenkarten unseres Landes. Indem wir den internationalen Austausch fördern, wird die wissenschaftliche Gemeinschaft als ganze und auch die Forschenden als Einzelpersonen gestärkt. Dies sind hochwirksame Investitionen in die Zukunft Südtirols." Die Wettbewerbsausschreibung läuft derzeit noch bis zum 12. Juni (16 Uhr). Die Anträge um Landesförderung müssen die Südtiroler Forschungseinrichtungen über ihre jeweiligen gesetzlichen Vertretungen ans Amt für Wissenschaft und Forschung stellen. 

Die Rangordnung wird voraussichtlich im Oktober veröffentlicht. Weitere Informationen sind online unter https://www.provinz.bz.it/mobilitycall abrufbar.

ck

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