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Autonomie: Ministerrat genehmigt Reformentwurf

Regierung in Rom sagt Ja zu Autonomiereform – Landeshauptmann Kompatscher erfreut: "Inhalte spiegeln Verhandlungsergebnis wider"

ROM/BOZEN (LPA). Die Regierung in Rom hat am Mittwochabend (9. April) den Verfassungsgesetzentwurf zur Reform des Autonomiestatutes der Region Trentino-Südtirol gutgeheißen. Der Text war von Roberto Calderoli, Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien, nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen Vertretern der Regierung und den Landeshauptleuten Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti in den Ministerrat eingebracht worden. 

Nach der nun erfolgten Genehmigung durch den Ministerrat wird der Regionenminister den Text an die Landeshauptleute übermitteln. Diese leiten ihn unmittelbar an die Fraktionen in Landtag und Regionalrat weiter. "Der Text des Verfassungsgesetzentwurfes enthält jene Maßnahmen, auf die wir uns am Verhandlungstisch in zähen und hartnäckigen Verhandlungen einigen konnten", sagt Landeshauptmann Kompatscher. Der Südtiroler Landtag sei nun ebenso wie der Trientner Landtag und der Regionalrat aufgefordert, das nicht bindende Gutachten gemäß Art. 103 des Autonomiestatutes abzugeben. Landeshauptmann Kompatscher ist zuversichtlich, dass der Vorschlag zur eindeutigen Verbesserung der Autonomie im Südtiroler Landtag auf breite Zustimmung stoßen werde.  

Die Autonomiereform enthält Bestimmungen zur Wiederherstellung der einzelnen Gesetzgebungsbefugnisse, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes in Folge der Verfassungsreform 2001 eingeschränkt worden waren. Sie regelt die Grenzen der Gesetzgebung neu. "Insbesondere wird die Grenze der staatlichen Wirtschafts- und Sozialreformgesetze abgeschafft", betont der Landeshauptmann. Diese sei bei Südtirols Gesetzgebung künftig also nicht mehr zu berücksichtigen. 

"Weiters findet sich in der Reform eine Regelung, mit welcher die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut künftig noch besser dazu verwendet werden können, die Autonomie laufend an neue Gegebenheiten anzupassen und weiterzuentwickeln", freut sich Südtirols Landeshauptmann. "Und sie enthält auch eine bessere innerstaatliche Absicherung gegen einseitig vorgenommene Abänderungen." 

red

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