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Reform des Autonomiestatuts: Nun sind Regionalrat und Landtage am Zug

Vor der endgültigen Genehmigung durch Regierung geht Reformentwurf in die Konferenz der Regionen - Danach Übermittlung an Österreich und Einleitung des „erschwerten Verfahrens“ für Verfassungsgesetze

SALURN (LPA). Nach der Anhörung der Professorin Daria de Pretis durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats steht als nächster Schritt auf dem Weg zur endgültigen Genehmigung des Verfassungsentwurfs zur Reform des Autonomiestatuts die Sondersitzung des Südtiroler Landtags am 22. April an. Die für die Gutachten gemäß Art. 103 zuständigen Kommissionen erarbeiten anschließend die Stellungnahmen für die beiden Landtage, die diese am 6. Mai beschließen sollen. Am 5. Mai sind weitere Anhörungen durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats geplant, der am 12. Mai über die Stellungnahme berät. Diese wird am 14. Mai im Regionalrat zur Abstimmung gebracht.

Nach Vorlage der Stellungnahmen aus Regionalrat und Landtagen und einem weiteren Schritt in der Konferenz der Regionen ist die endgültige Genehmigung des Gesetzestextes durch den Ministerrat vorgesehen, der ihn dann der Republik Österreich übermittelt. 

Erst danach – voraussichtlich im Juni – kann das parlamentarische Genehmigungsverfahren beginnen. Dabei handelt es sich um das für Verfassungsgesetze vorgesehene „erschwerte Verfahren“ gemäß Artikel 138 der italienischen Verfassung: zwei Beschlüsse beider Parlamentskammern, wobei die zweite Abstimmung frühestens drei Monate nach der ersten stattfinden darf und eine absolute Mehrheit erforderlich ist.

mdg/pio

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