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Neue Kriterien für die Förderung der nachhaltigen Mobilität
Landesregierung genehmigt Neuregelung der Vergabe von Beiträgen an öffentliche und private Akteure – Alfreider: "Wollen die Lebensqualität der Menschen verbessern" – Ab Juni sind Anträge möglich
BOZEN (LPA). Am 29. April hat die Landesregierung die neuen Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln im Bereich der nachhaltigen Mobilität gutgeheißen. Ab Juni können Private und öffentliche Körperschaften wieder um Zuschüsse für Studien, Initiativen und Projekte zur Förderung der nachhaltigen Mobilität ansuchen. Der Fokus liegt dabei auf der Reduzierung des Verkehrs mit Privatfahrzeugen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die sanfte Mobilität sollen noch stärker gefördert werden.
"Hauptziel der Neuregelung ist es, Projekte zu unterstützen und zu finanzieren, die Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Mobilität ermöglichen und damit auch die sozioökonomische Entwicklung und die Umweltverträglichkeit fördern", betont der Landesrat für Mobilität, Daniel Alfreider. "Letztendlich bedeutet das, die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die Gesundheit", fährt Alfreider fort.
Die neuen Kriterien ersetzen die bislang geltenden und passen die Förderquoten an die Marktentwicklung an. Auch die Wirkung der Anreize für die Verkehrsreduzierung finden in den neuen Richtlinien Niederschlag. Zum Beispiel werden die Förderquoten für E-Bikes mit Unterstützung beim Treten von maximal 500 auf 800 Euro erhöht. Auch die Förderquoten für Fahrradabstellboxen, die von Unternehmen und Gemeinden installiert werden, steigen, während die Quoten für einige andere Maßnahmen leicht reduziert werden.
Zu den weiteren Neuerungen gehören: die Förderung von E-Carsharing für Gemeinden und Mehrfamilienhäuser (jeweils bis zu 50 Prozent Zuschuss), die Förderung von Fahrrad-Einzel- und Sammelboxen die ins südtirolmobil-System integriert sind (bis zu 75 Prozent) sowie die Förderung von "Micro-Hubs", zum Beispiel als Pendlerparkplätze in der Nähe von Bahnhöfen (ebenfalls bis zu 75 Prozent Förderung).
Die finanzielle Deckung der durch diese Kriterien entstehenden Kosten wird auf eine Million Euro im Jahr 2025 geschätzt. "Die Zuschüsse richten sich an Gemeinden und Unternehmen, nicht an einzelne Bürgerinnen und Bürger. Ab Juni können Anträge gestellt werden", erklärt Alexander Alber, der Leiter des Amtes für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität.
Im Juni wird die entsprechende Mobilitäts-Homepage aktualisiert, auf der alle Informationen zum Antragsverfahren bereitgestellt werden.
gm/pir