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Landesregierung genehmigt Gesetzentwurf zum Ehrenamtsverzeichnis

Landesverzeichnis soll für Vereine und Stiftungen Vereinfachungen bringen – Nach Genehmigung in Landesregierung folgt Behandlung im Südtiroler Landtag

BOZEN (LPA). Das Ehrenamt ist in Südtirol eine fest verwurzelte Säule und trägt wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zum Wohl, zur sozialen Gerechtigkeit und zur gelebten Demokratie bei. Mit dem Landesgesetz zur "Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor" erhält das Ehrenamt einen neuen, lokalen gesetzlichen Rahmen, der Verfahren regelt und zudem staatlichen Vorgaben entspricht. Am 20. Mai hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilt und damit den Weg für die weitere Behandlung im Landtag geebnet. Nach der Verabschiedung im Plenum tritt das Landesgesetz mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. "Das Landesgesetz soll das Ehrenamt und das Freiwilligenwesen stärken", hob die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung hervor. Ermöglicht worden sei das Gesetz durch eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, die im Frühjahr 2024 genehmigt wurde. 

Transparenz, Effizienz, Entbürokratisierung und Vereinfachung sind allgemeine Grundsätze, die der neuen Regelung zugrunde liegen. Bereits seit dem Vorjahr wird am Text gearbeitet, dabei wurden auch Verbände und Vereine einbezogen. Im März wurden offene Fragen zudem mit Zuständigen im Arbeitsministerium besprochen, dieses ist auf staatlicher Ebene für den Bereich des Dritten Sektors zuständig (LPA hat berichtet).

Ins neue Landesverzeichnis können Vereine und Stiftungen eingetragen werden, die ihren Rechtssitz in Südtirol haben, die Tätigkeiten im allgemeinen Interesse ausüben und ohne Gewinnabsichten tätig sind. In begrenztem Ausmaß können auch andere Tätigkeiten ausgeübt werden (wie zum Beispiel das Abhalten von Festen oder ähnlichen Veranstaltungen), gelegentlich können auch Spendenaktionen für spezifische Projekte durchgeführt werden. Von Amts wegen werden die über 2400 Körperschaften des Dritten Sektors, die bereits im staatlichen Register RUNTS (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore) aufscheinen, ins neue Landesverzeichnis übertragen.

Eingetragene Vereine haben den Vorteil, dass öffentliche Verwaltungen ihnen wirtschaftliche Vergünstigungen gewähren und bewegliche und unbewegliche Güter leihweise zur Verfügung stellen können. Auch steuerlich, konkret bei der Landeskraftfahrzeugsteuer, bei der Landesumschreibungssteuer, bei der regionalen Wertschöpfungssteuer und bei der Gemeindeimmobiliensteuer können Vergünstigungen vorgesehen werden. Gefördert werden künftig auch die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Körperschaften, so ist es beispielsweise auch möglich, die Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) zu nutzen. Geregelt wird zudem die Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE).

ck

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