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Una-Tantum-Zahlung für Lehrkräfte: Vertragsunterzeichnung rückt näher
Landesregierung genehmigt Vertragsabschluss für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Oberschulen - Öffentlich Bedienstete und Landeslehrpersonen folgen in Kürze
BOZEN (LPA). Der Vertrag zur zweiten Una-Tantum-Zahlung für die Jahre 2022 bis 2024 für die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, Mittelschulen und Oberschulen rückt einen Schritt näher hin zur zweiten und damit definitiven Unterzeichnung: Die Landesregierung hat am 1. Juli den Vertrag für die definitive Unterzeichnung freigegeben und die Zweckbindung der Geldmittel genehmigt. Der Beschluss wurde von Personallandesrätin Magdalena Amhof vorbereitet und von Bildungslandesrat Philipp Achammer vorgebracht. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1745 Euro zur Berücksichtigung der Inflation, ebenso wie die kostenlose Bereitstellung des neuen Jahresabonnements Fix 365 für den öffentlichen Personennahverkehr ab November und die Erhöhung des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro um eine Million Euro pro Jahr.
Als nächster Schritt wird nun eine strukturelle Inflationsanpassung in Höhe von 380 Euro im Monat folgen. Diese wird rückwirkend ab 1. Jänner 2025 greifen.
Bildungslandesrat Philipp Achammer verweist auf die Notwendigkeit einer Gehaltsanpassung für das unterrichtende Personal und auf weitere geplante Schritte: "Die Landesregierung steht geschlossen hinter der Absicht, weitere Maßnahmen für das Lehrpersonal noch heuer umzusetzen und im Haushalt 2026 die notwendigen Geldmittel für eine spürbare, strukturelle Lohnerhöhung für das Lehrpersonal vorzusehen."
Laut Personallandesrätin Magdalena Amhof wird die Landesregierung auch die Einmalzahlung für die öffentlich Bediensteten und die Lehrpersonen das Landes in den nächsten Wochen genehmigen: „Ziel ist eine Auszahlung des Una-Tantum-Betrags innerhalb September dieses Jahres an alle Lehrpersonen und öffentlich Bediensteten“.
Vor der definitiven Unterschrift muss der Vertragsentwurf für das Lehrpersonal noch dem Bildungsministerium in Rom übermittelt und vom Rechnungshof genehmigt werden, bevor er definitiv unterzeichnet und in Kraft treten kann.
red/mac