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Gemeinderat der Gemeinde Stilfs aufgelöst

Nach dem Tod von Bürgermeister Heinisch beschließt Landesregierung Auflösung des Gemeinderates und überträgt Vizebürgermeister vorläufig Amtsgeschäfte – Wahlen zwischen 1. November und 15. Dezember

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom  15. Juli die Auflösung des Gemeinderates der Gemeinde Stilfs beschlossen. Anlass für diesen Beschluss war das Ableben von Bürgermeister Franz Heinisch am 9. Juli (LPA hat berichtet).

Gemäß Artikel 59 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 (Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol) verfällt im Falle des Todes des Bürgermeisters der Gemeindeausschuss, und der Gemeinderat wird aufgelöst. Die Befugnisse des Bürgermeisters übernimmt bis zur Neuwahl des Gemeinderates der Vizebürgermeister.

Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet, neben dem genannten Regionalgesetz, auch das Autonomiestatut. Artikel 54, Ziffer 5 des Autonomiestatuts (D.P.R. vom 31. August 1972, Nr. 670) räumt der Landesregierung die Befugnis ein, den Gemeinderat aufzulösen.

Die Neuwahlen finden an einem Sonntag zwischen dem 1. November und dem 15. Dezember statt. Der genaue Termin wird in Absprache mit der Region zwischen den beiden Landeshauptleuten vereinbart, um im Falle mehreren Wahlen diese auf einen gemeinsamen Tag festlegen zu können. 

pio

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