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Bis 31.7. Beihilfe für Oberschulbesuch außerhalb Südtirols beantragen

Noch bis Donnerstag, 31. Juli, kann im Amt für Schulfürsorge um Studienbeihilfe für den Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkurse außerhalb Südtirols angesucht werden

BOZEN (LPA). Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung außerhalb Südtirols besuchen, falls das entsprechende Ausbildungsangebot in Südtirol nicht besteht. Vollzeitkurse müssen im Jahr 2024 begonnen worden sein und eine Mindestdauer von sechs Monaten aufweisen. Selbes gilt auch wenn für die entsprechende Ausbildung ein Praktikum absolviert wird, das eine Voraussetzung für die Ausübung des künftigen Berufs darstellt. Das Praktikum muss mindestens vier Monate dauern.

Die Studienbeihilfe wird auf der Grundlage des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) 2023 berechnet und reicht von 1500 bis 4000 Euro. Der FWL darf dabei allerdings die Höchstgrenze von 4,50 nicht überschreiten, sofern es sich um Bewerberinnen oder Bewerber handelt, die Vollzeit außerhalb Südtirols untergebracht sind (Pendler/Pendlerinnen ausgeschlossen). Die Berechnung des FWL gilt auch für die Rückzahlung der Kursgebühren.

Antragstellende müssen eine Bestätigung beilegen, ausgestellt von der besuchten Schule, die eine reguläre Anwesenheit nachweist. Zudem dürfen Bewerberinnen und Bewerber für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung beziehen oder keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Andernfalls muss/kann die eine oder die andere Fördermaßnahme gewählt werden.

Detailliert Informationen und Anträge um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2024/2025 sind im Landeswebportal im Bereich Bildungsförderung abrufbar.

red/ck

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