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Kleinstunternehmen: Förderung der Digitalisierung sichergestellt

Landesregierung passt Kriterien für die Beantragung von Zuschüssen für die Digitalisierung von lokalen Kleinunternehmen an

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 5. August die Kriterien für die Beantragung von Zuschüssen für die Digitalisierung von lokalen Kleinunternehmen angepasst. Der Beschlussvorschlag des  Landesrates für wirtschaftliche Entwicklung, Marco Galateo, war notwendig gewesen, um ein Problem bei der Verwaltung einiger Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen zu lösen. Die De-minimis-Verordnung war durch die EU-Verordnung 2023/2831 ersetzt worden.

"Das Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnung hat zu einer Diskrepanz im Register für staatliche Beihilfen geführt", erklärt Galateo. "Um die Gewährung von Beiträgen für anhängige Anträge zu ermöglichen, war es notwendig, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Gewährung von Zuschüssen für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen auch im Rahmen der neuen De-minimis-Verordnung genehmigt wird. Damit wird die lokale Wirtschaft und die Unternehmen in unserem Gebiet konkret unterstützt", sagt der Landesrat.

tl/ck

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