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Gericht bestätigt Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen

Verwaltungsgericht weist Eilantrag von Tierschutzverbänden ab – Verhandlung am 9. September bleibt aufrecht

BOZEN (LPA). Das Verwaltungsgericht in Bozen hat am 9. August den Eilantrag dreier Tierschutzorganisationen gegen die Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau abgewiesen. Die Anhörung hatte am 8. August stattgefunden. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte die Genehmigung am 30. Juli 2025 erteilt (LPA berichtete).

Sowohl das Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) als auch die Wildbeobachtungsstelle des Landes hatten zuvor bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen. Die Maßnahme gilt für 60 Tage. Mit der Umsetzung ist das Landesforstkorps beauftragt.

Das Gericht stellte fest, dass der Abschuss von zwei Wölfen den günstigen Erhaltungszustand der Population in Südtirol nicht gefährdet. Die Verhandlung in der Hauptsache, die für den 9. September angesetzt ist, bleibt aufrecht.

pio

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