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Stahlwerke Bozen: technische Verlängerung und Neuausschreibung

Landesregierung genehmigt technische Verlängerung um weitere 12 Monate und Vorgaben für technische und verwaltungstechnische Inhalte der Neuausschreibung für die Vergabe der Grundstücke in Bozen

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 26. August auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo zwei Beschlüsse über die Zukunft des Stahlwerks Valbruna in Bozen gefasst. Der eine sieht eine technische Verlängerung der Nutzung des Geländes durch das Werk um weitere zwölf Monate vor. Der zweite Beschluss betrifft den technischen und verwaltungsmäßigen Inhalt der künftigen Ausschreibung für die Abtretung des Grundstücks, das im Eigentum des Landes ist. 

Die 30-jährige Konzession für die Industrieflächen in der Bozner Voltastraße läuft am 3. September aus. "Das geltende Recht auf staatlicher und europäischer Ebene erlaubt keine automatische Verlängerung. Darum hat die Landesregierung beschlossen, die auslaufende Konzession für das Grundstück, auf dem sich die Stahlwerke befinden, um weitere zwölf Monate zu verlängern", betonte Galateo. 

Um eine technische Verlängerung vornehmen zu können, hat sich die Landesregierung auf den Inhalt der Ausschreibung für die künftige Vergabe des Grundstücks geeinigt. Demnach läuft die neue Ausschreibung auf das Recht an der Oberfläche, nicht mehr auf dem Recht an der Fläche. Vorgesehen sind zudem eine längere Laufzeit der Konzession, eine höhere Punktzahl, wenn die stahlerzeugende Nutzung des derzeitigen Geländes gewährleistet wird, und eine Garantie für die Beschäftigung der derzeitigen Mitarbeitenden.

"Die Ausschreibung enthält keine Ausschließlichkeitsklausel, sondern eine zusätzliche Punktzahl für diejenigen, die sich für die Teilnahme an der künftigen Ausschreibung entscheiden", fügte der Landesrat dazu. Sobald der Ausschreibungstext veröffentlicht werde, hätten Interessenten bis Februar Zeit, einen Wirtschaftsplan vorzulegen. Das Land wird dann über die Vergabe des Grundstücks entscheiden. "Wir haben einige Garantieklauseln vorgesehen: Wer auch immer den Zuschlag erhält, muss innerhalb von vier Jahren mit den Arbeiten beginnen und die in der Ausschreibung hervorgehobenen Angaben einhalten", hob Landesrat Galateo hervor.

tl/ck

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