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Landesregierung regelt Fortbetrieb der Großkraftwerke

Scheidende Konzessionäre werden mit der Weiterführung der sieben Großkraftwerke, deren Konzession verfallen ist, beauftragt – LR Brunner: „Betrieb und Sicherheit auch in der Übergangszeit garantieren“

BOZEN (LPA). Die Konzessionen für die Ableitung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung für sieben Großkraftwerke (durchschnittliche jährliche Nennleistung über drei Megawatt) in Südtirol müssen neu vergeben werden: Betroffen sind die Kraftwerke Prembach, Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling und Graun, deren Konzessionen Ende August 2025 verfallen sind.

Um den Übergangszeitraum bis zur Neuvergabe der Konzessionen zu regeln, hat die Landesregierung am 5. Dezember auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner die scheidenden Konzessionäre offiziell aufgefordert, die Anlagen zu denselben Bedingungen aus der abgelaufenen Konzession bis zum Zeitpunkt des Eintritts des neuen Konzessionärs weiterzuführen.

„Die Abwicklung der Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen benötigt einen gewissen Zeitraum“, erklärt dazu Energielandesrat Peter Brunner. „Bis zur tatsächlichen Übernahme durch die neuen Konzessionäre ist es daher erforderlich, dass alle nötigen Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Wartung der Wasserkraftwerke und der zugehörigen Wasserspeicher weitergeführt werden.“ Damit soll die Sicherheit der Anlagen und der Schutz der betroffenen Umwelt gewährt werden, betont Brunner. Auch werde damit sichergestellt, dass sämtliche Abgaben, Steuern und Zinsen im Sinne des öffentlichen Interesses weiterfließen können.  "Nicht zuletzt geht es darum, die Kontinuität der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet", ergänzt Brunner.

Die technische Weiterführung der Anlage durch den scheidenden Konzessionär bis zum Eintritt eines neuen Konzessionärs ist im Artikel 52 des Landesgesetzes 20/2023 zur Vergabe der Konzessionen von großen Wasserableitungen geregelt. Darin ist auch vorgesehen, dass die scheidenden Konzessionäre dem Land bis zur effektiven Vergabe der neuen Konzessionen eine Zusatzgebühr für den Betrieb der Anlagen zahlen. „Diese Zusatzgebühr kommt zu den in der Konzession bereits vorgesehenen Gebühren und Umweltausgleichsmaßnahmen dazu und beträgt 38,30 Euro für jedes Kilowatt mittlere jährliche Nennleistung der Konzession, also rund 6 Millionen Euro“, unterstreicht Alexander Gruber, Direktor des Ressorts für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport. „Damit sollen die Vorteile aus der Weiterführung der Anlagen über die Ablauffrist hinaus ausgeglichen werden.“

Die Wasserkraftwerke Prembach, Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling und Graun haben insgesamt eine theoretische Jahresproduktion von 1099 Gigawattstunden Strom, das entspricht rund 13 Prozent der in Südtirol erzeugten Bruttostrommenge.

mpi

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