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Wohnbaugenossenschaften: Wohnraum im Gemeinschaftsweg umsetzen

Gesetzesänderung ermöglicht Mitgliedschaft auch für juristische Personen – Voraussetzung, damit innovative Wohnformen über Genossenschaft realisiert werden können

BOZEN (LPA). In Südtirol gibt es aktuell über 800 Genossenschaften, die in unterschiedlichsten Bereichen tätig sind. 72 davon sind Wohnbaugenossenschaften und schaffen für ihre Mitglieder durch gemeinschaftliche Planung und Bau kostengünstigen Wohnraum.

Die Vorteile gegenüber anderen Formen der Zusammenarbeit liegen in wirtschaftlichen Faktoren (gemeinsame Beauftragung, steuerliche Vorteile, niedrigere Finanzierungskosten) und bringen rechtliche und organisatorische Vorteile (gesicherter rechtlicher Rahmen, demokratische Entscheidungswege). Zudem wird in einer Wohnbaugenossenschaft bereits vorab die Nachbarschaft erprobt. Es gibt Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Planung und Ausstattung. Zudem kann in der Genossenschaft Solidarität und Gemeinschaft bereits in der Bauphase gelebt werden. Die 72 Wohnbaugenossenschaften in Südtirol bestehen bei kleineren Projekten aus drei Mitgliedern, bei größeren Bauprojekten umfassen die Genossenschaften bis zu 100 Mitglieder. Die Wohnbaugenossenschaft besteht in der Regel bis zur Fertigstellung des Bauprojektes, sprich meist fünf bis zehn Jahre.

Mitglied in einer Wohnbaugenossenschaft konnten bisher nur physische Personen sein. Durch eine Änderung in der regionalen Gesetzgebung wurde ermöglicht, dass künftig auch juristische Personen Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden können, um damit innovative Modelle umsetzen zu können. Zudem wurde die Möglichkeit des ungeteilten Eigentums in Genossenschaften vorgesehen, um damit auch Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen über eine Wohnbaugenossenschaft verwirklichen zu können. An den Änderungen hatten, im Rahmen der Regionalkommission für genossenschaftliche Körperschaften, die beiden zuständigen Landesämter Südtirols und des Trentino sowie die Genossenschaftsverbände der Region gearbeitet. 

"Wohnbaugenossenschaften sind eine gute Form, um auf kostengünstigere Weise und gemeinsam mit Gleichgesinnten die eigenen vier Wände umzusetzen. Zudem müssen alle Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden, was sich nach dem Einzug ins neue Heim auch positiv auf das Zusammenleben in der Nachbarschaft auswirken kann", ist Genossenschaftslandesrätin Rosmarie Pamer überzeugt. Sie begrüßt darum auch die Erweiterung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft: "Die Anforderungen ans Wohnen verändern sich. Mit der Anpassung wird es möglich neue, innovative Wohnformen über den Weg einer Wohnbaugenossenschaft verwirklichen zu können", betont die Landesrätin.

Informationen zu den Wohnbaugenossenschaften (ebenso zu anderen Formen der Genossenschaften) gibt es im Amt für Genossenschaftswesen oder bei einem der Südtiroler Genossenschaftsverbände (Raiffeisen, Cooperdolomiti, Coopbund und AGCI Alto Adige/Südtirol).

ck

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