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Förderung des Genossenschaftswesens: Richtlinien angepasst

Landesregierung beschließt neue Anwendungsrichtlinien: Mietbeiträge ohne Zeitlimit erweiterter Kreis der Förderberechtigten - Gültig für Anträge ab 2026

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat auf Vorschlag der Landesrätin für das Genossenschaftswesen Rosmarie Pamer neue Anwendungsrichtlinien zur Förderung des Genossenschaftswesens genehmigt. Die Richtlinien beziehen sich auf das Landesgesetz aus dem Jahr 1993 zur Förderung des Genossenschaftswesens. Sie treten am 1. Jänner 2026 in Kraft und gelten für alle Förderanträge, die ab diesem Datum eingereicht werden.

Eine zentrale Änderung betrifft die Mietbeiträge. Die bisherige zeitliche Begrenzung von fünf Jahren wird aufgehoben. Künftig können Mietkosten von Genossenschaften ohne Befristung gefördert werden. "Damit reagieren wir gezielt auf konkrete Anliegen aus der Praxis. Die Entfristung schafft mehr Planungssicherheit und stärkt langfristig tragfähige genossenschaftliche Strukturen", betont Landesrätin Pamer.

Neu geregelt wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten: in den Richtlinien werden nun ausdrücklich auch Bürgergenossenschaften sowie Sozialunternehmen in genossenschaftlicher Form berücksichtigt, die keine Sozialgenossenschaften sind. Damit wird rechtliche Klarheit geschaffen und die bestehende Förderpraxis transparent abgebildet.

"Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur lokalen Wirtschaft und zur Daseinsvorsorge in Südtirol. Mit diesen Anpassungen schaffen wir verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit nachhaltig unterstützen", erklärt Landesrätin Pamer abschließend.

red/kat

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