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Neue Brandschutzbestimmungen für Beherbergungsbetriebe in Kraft

LPA - Neue technische Brandschutzbestimmungen für bestehende Beherbergungsbetriebe sieht ein Dekret von Landeshauptmann Durnwalder vor, das vor kurzem im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde. Dies teilt das Landesamt für Brandverhütung mit. Innerhalb des Jahres 2004 müssen die neuen Bestimmungen umgesetzt werden.

Das Dekret des Landeshauptmanns zur "Änderung der technischen Brandschutzvorschriften für bestehende Beherbergungsbetriebe" wurde vor kurzem im Amtsblatt der Region veröffentlicht und ist damit bereits in Kraft getreten. Das Dekret führt einige wichtige Vereinfachungen und Begünstigungen für jene Betriebe ein, die bereits vor Jänner 1999 - dem Veröffentlichungsdatum der vorhergehenden technischen Bestimmung - bestanden haben. Die eventuell notwendigen Anpassungsarbeiten müssen innerhalb des Jahres 2004 abgeschlossen sein, teilt das Landesamt für Brandverhütung in seiner Aussendung mit.

bch

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