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Schilehrerprüfung: Landesregierung beschließt Änderungen

LPA - Nicht mehr zwei sondern drei Jahre dauert in Zukunft die Ausbildungszeit für Schilehrer und Schilehrerinnen. Neuerungen und Änderungen im Zusammenhang mit der Schilehrerprüfung hat die Landesregierung am Montag (01. März) beschlossen. Die Änderungen betreffen neben den Ausbildungszeiten auch die Inhalte von Ausbildung und Prüfungen sowie die Bewertung.

Für die Ausbildung zum Schilehrer beziehungsweise zur Schilehrerin gelten in Zukunft einige Neuerungen. Die Landesregierung hat am vergangenen Montag neue Anwendungsvorschriften zum Artikel 6 der Ordnung von Schischulen und Schilehrer (LG Nr. 5/01) beschlossen. So wurde die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, wodurch die Ausbildung besser strukturiert und somit qualitativ verbessert werden kann.

Die Ausbildungszeit zum Schischulassistent Alpin (Vorstufe des Alpin-Schilehrers) wurde auf zwanzig Tage festgelegt. Parallel dazu wurden die Ausbildungsinhalte verringert und die Prüfungsübungen von acht auf vier herabgesetzt. Eine neue Gewichtung gibt es bei der Bewertung: Neben den technischen Fähigkeiten soll künftig die Eignung stärker berücksichtigt werden.

Bei den Zulassungsprüfungen für die Snowboardlehrerausbildung wurde neben den bisher vier Übungen zusätzlich eine Sprungübung vorgesehen. Neu definiert wurden die Prüfungsübungen für den Schischulassistenten für Langlauf, während die Prüfungen für den Snowboardassistenten von acht auf sechs verringert wurden.

jw

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