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Anmeldungen für Jägerprüfung ab sofort möglich

LPA - Ab Mitte Mai 2004 findet in St. Lorenzen und in Meran/Untermais die nächste Jägerprüfung des Landes statt. Dies teilt das Landesamt für Jagd und Fischerei mit. Die entsprechenden Zulassungsgesuche können ab sofort bis einschließlich 2. April 2004 beim zuständigen Landesamt in Bozen eingereicht werden.

Die nächste praktische Prüfung findet in St.Lorenzen am 18., 19. und 20. Mai 2004 statt. In Meran-Untermais hingegen wird die vorgeschriebene Schießprüfung vom 25. bis 28. Mai 2004 und eventuell am 1. Juni 2004 abgenommen. Vor der praktischen Schießübung müssen die Kandidaten eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen bestehen.

Die Zulassungsgesuche können ab sofort bis einschließlich 2. April 2004 beim Landesamt für Jagd und Fischerei, in der Brennerstraße 6 in Bozen, eingereicht werden. Die entsprechenden Vordrucke liegen im Landesamt für Jagd und Fischerei auf oder können unter www.provinz.bz.it/forst/3204 aus dem Südtiroler Bürgernetz heruntergeladen werden. Wer an der Prüfung teilnehmen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum.

Für das Übungsschießen in St.Lorenzen steht ab sofort der Schießstand von St. Lorenzen – Bahnhofstr. 1 (Tel. 0474/474278) - jeden Mittwoch und Freitag von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. Für das Übungsschießen in Meran steht vom 1. bis 23. Mai 2004 der Schießstand von Meran – Katzensteinstr. 31 (Tel. 0473/237466) - jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 und von 15 bis 18 sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung. Um zum Übungsschießen zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten der Militärentlassungsschein und ein gültiger Personalausweis sowie eine Kopie der ärztlichen Eignungsbescheinigung, die auch dem Zulassungsgesuch beizulegen ist, vorweisen. Wer den Militärdienst nicht abgeleistet hat, muss hingegen den Mitgliedausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser Mitgliedsausweis kann auch bei den Schießständen in St. Lorenzen beantragt werden. Interessierte, die als Alternative zum Wehrdienst zum Zivildienst zugelassen wurden, können zur Jägerprüfung nicht antreten, da für sie jeder Waffengebrauch verboten ist.

Der Ort und der Termin für die Jägerprüfung werden den Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Weitere Auskünfte erteilt das Landesamt für Jagd und Fischerei unter den Rufnummern 0471 415175 oder 0471 415172.

bch

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