News / Archiv
News
Beschlüsse der Landesregierung vom 22. März 2004
LPA - Mit den Änderungsvorschlägen der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages zum Finanzgesetz 2004 hat sich die Landesregierung in ihrer Sitzung vom heutigen Montag beschäftigt. Ernannt wurden auch der neue Landessportbeirat sowie die Vertreter der Landesregierung für die paritätische Kommission zwischen Staat und Land für Militärangelegenheiten.
Neuer Landessportbeirat ernanntDie Begutachtung der Beitragsgesuche für Sportanlagen und sportliche Tätigkeiten gehört zu den Hauptaufgaben des Landessportbeirates, der am Beginn einer jeden Legislaturperiode neu ernannt werden muss. „Jedes Jahr stellen wir rund 16 Millionen Euro für diese Projekte und Tätigkeiten zur Verfügung“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder bei seiner traditionellen Montagspressekonferenz. Den Vorsitz des Beirates führt Landeshauptmann Durnwalder selbst als zuständiger Landesrat für den Bereich Sport, zu seinem Stellvertreter wurde Landesrat Luigi Cigolla ernannt. Für das Nationale Olympische Komitee sitzt Heinz Gutweniger im Beirat, als Vertreter der Sportvereine wurden Günther Andergassen, Carlo Bosin und Hubert Valentini in den Beirat berufen. Als Fachmann wurde Ossi Pircher zum Mitglied des Beirates ernannt.
Sechs Millionen Euro für 44 Gemeinden
Genau 6.022.730 Euro hat die Landesregierung heute aus dem Reservefonds für insgesamt 54 öffentliche Bauvorhaben in 44 Gemeinden zur Verfügung gestellt. Finanziert werden über den Reservefonds Projekte, die von der Landesregierung als dringend und unbedingt notwendig erachtet werden und von den Gemeinden selbst nicht finanziert werden können. Die gewährten Beiträge liegen zwischen 10.000 und 500.000 Euro. Die größten Summen gehen mit jeweils einer halben Million Euro an die Gemeinde Lana für die Neugestaltung des Ortszentrums Gries und an die Gemeinde Mühlbach für die Sanierung und den Umbau des Rathauses.
Eine vollständige Auflistung aller genehmigten Projekte und Beiträge ist dieser Mitteilung beigefügt.
Änderungen am Finanzgesetz überprüft
Mit den Änderungen der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages am Entwurf für das Finanzgesetz 2004 hat sich die Landesregierung heute eingehend befasst. „Wir haben die Änderungen der Kommission überprüft und sind zum Teil auch damit einverstanden“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. So wird im Finanzgesetz nun ausdrücklich erwähnt, dass der staatliche Bausündererlass in Südtirol in Bezug auf die verwaltungsrechtlichen Aspekte nicht angewandt wird. Die Regelung, nach welcher der Sonderbetrieb für Wildbachverbauung künftig auch Arbeiten im Auftrag der Meliorierungskonsortien durchführen kann, wurde von der Landesregierung auf Vorschlag der Gesetzgebungskommission wieder aus dem Finanzgesetz gestrichen. Geändert wurde auch ein Artikel zum Gratisstrom, zu dessen Bereitstellung die Stromproduzenten verpflichtet sind. Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, dass es künftig auch möglich sein sollte, dass dieser Gratisstrom direkt zur Verfügung gestellt wird. „Die Gesetzgebungskommission hat diesen Passus zurückgewiesen, der Gratisstrom wird also auch künftig so wie bisher nur mit Geld vergütet“, erklärte Durnwalder.
Änderungen gab es bei den Bestimmungen über die Partikelfilter für Dieselfahrzeuge. „Um einen zusätzlichen Anreiz für den Kauf eines Autos mit Partikelfilter oder die Umrüstung eines alten Fahrzeuges zu schaffen, haben wir beschlossen, diese Fahrzeuge für ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer des Landes zu befreien“, betonte der Landeshauptmann. Wer ein Dieselfahrzeug ohne Partikelfilter kauft, muss eine um fünf Prozent erhöhte Steuer bezahlen. Für die Umrüstung eines alten Fahrzeuges ohne Filter gewährt das Land keinen direkten Beitrag. „Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf rund 700 Euro. Da im Fall einer Umrüstung die Steuer in der Höhe von rund 200 Euro für ein Jahr entfällt, bedeutet dies jedoch für den einzelnen Autobesitzer ein Ersparnis von rund 30 Prozent“, rechnete Durnwalder vor.
Neu hinzugefügt wurde im Finanzgesetz auch eine Bestimmung für die Errichtung von Gästehäusern in Produktivzonen. Sollte ein solches Projekt in einer Gemeinde vorliegen, so muss der entsprechende Durchführungsplan nun der Landesregierung vorgelegt werden, auch wenn die Genehmigung des Projektes in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt. „Damit wollen wir vermeiden, dass es bei der Errichtung von Gästehäusern in Industriezonen und bei landwirtschaftlichen Genossenschaften zum Missbrauch kommt“, unterstrich Durnwalder.
Zwei weitere neue Bestimmungen betreffen Sanierungsmöglichkeiten im Falle von unrechtmäßig errichteten Bauten. „Wenn jemand ursprünglich zu viel Kubatur verbaut hat, der Bauleitplan der Gemeinde aber nachträglich abgeändert wurde und der Bau nun den neuen Bestimmungen entspricht, so muss der Betreffende den Bau nicht abreißen. Dafür muss er aber eine Strafe zahlen, die je nach Ausmaß der Kubatur einem Vielfachen der Baukostenabgabe entspricht“, erklärte Durnwalder. Ähnliches gilt für den Fall, dass jemand einen Bau rechtmäßig errichtet hat, im Anschluss daran aber auf eine Anzeige hin die Ausweisung der entsprechenden Bauzone annulliert wurde. „Auch in diesem Fall kann der Betreffende das Gebäude stehen lassen, weil er ja nicht wissen konnte, dass die Bauzone unrechtmäßig ausgewiesen wurde. Er muss aber die vierfache Summe der Baukostenabgabe – beziehungsweise die dreifache Summe, falls es sich beim errichteten Gebäude um eine Erstwohnung handelt – als Strafe bezahlen“, betonte Durnwalder.
Gestrichen wurde aus dem Finanzgesetz die im vergangenen Jahr erlassene Steuerbegünstigung für Oldtimer. Eine letzte Änderung betrifft das geplante neue Einkaufs- und Dienstleistungszentrum in der Südtiroler Straße in Bozen. Die vorgesehene Kubatur für Dienstleistungsbetriebe wird von 45 auf 40 Prozent der Gesamtkubatur herabgesetzt. „Außerdem haben wir festgelegt, dass diese Bestimmung nur für Ortschaften mit über 50.000 Einwohnern Gültigkeit hat“, erklärte Durnwalder.
Landesvertreter für paritätische Militärkommission ernannt
Mit den Übungen des Militärs sowie den Immobilien und sonstigen Vermögenswerten des Heeres in Südtirol beschäftigt sich die paritätische Kommission für Militärangelegenheiten. Neben dem Land stellen auch der Staat und die Gemeinden je drei Vertreter. Die Landesregierung hat heute die Landesräte Luigi Cigolla, Michl Laimer und Hans Berger als Vertreter des Landes in dieser Kommission ernannt.
Umfahrung von Gossensass in Bauleitpläne eingetragen
Der Eintragung der Umfahrungsstraße von Gossensass in die Bauleitpläne der Gemeinden Sterzing und Brenner hat die Landesregierung heute zugestimmt. Damit ist auch das Maximalprojekt für die Umfahrung unter Dach und Fach. Zuvor hatten sowohl die beiden Gemeinden als auch die Landesraumordnungskommission ein positives Gutachten abgegeben. „Mit dem Bau der Umfahrung werden wir jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, da wir im Moment eine Reihe von dringenderen Bauprojekten vorhaben. Die Kosten für den Bau der Umfahrung sind mit 32 Millionen veranschlagt.
Neubau des Bozner Krankenhauses eingeschränkt
Anfang März wurde das Gesamtprojekt für den Umbau, die Erweiterung, Ausstattung und Einrichtung des Zentralkrankenhauses Bozen vorgestellt. Die Gesamtkosten von rund 547 Millionen Euro wurden von vielen Seiten als zu hoch beanstandet. „Wir haben uns heute darauf geeinigt, dass vorerst nur jene Arbeiten durchgeführt werden, die dringend notwendig sind“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder bei der Pressekonferenz. Die restlichen Teile des Projektes sollen vorerst nicht verwirklicht werden. Zuvor soll eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen werden, die auch der geplanten Neuorientierung des Südtiroler Gesundheitswesens Rechnung trägt. „Wir sind der Ansicht, dass nicht unbedingt in jedem Krankenhaus alle Abteilungen und Dienste angeboten werden müssen. Deshalb wollen wir zunächst prüfen, welche Abteilungen in Bozen errichtet werden sollen, und dann das Gesamtprojekt an dieses Programm anpassen“, betonte Landeshauptmann Durnwalder. Errichtet wird die geplante Tiefgarage mit den Umkleidekabinen. Zu den Kosten von 31 Millionen Euro trägt das Land 13.750.000 Euro bei. Für die restliche Summe wird über eine Ausschreibung ein privater Konzessionär gesucht, der im Anschluss daran für einen bestimmten Zeitraum die Tiefgarage führt und damit die Einnahmen aus den Parkgebühren erhält. Der Zuschlag soll noch im Sommer dieses Jahres erfolgen, bis zum Jahr 2006 soll die Tiefgarage fertig gestellt sein. Ebenfalls fertig gebaut werden soll das geplante Bildungszentrum. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 42 Millionen Euro, die Landesregierung hat im heurigen Haushalt 12 Millionen Euro dafür vorgesehen. Der Restbetrag soll im Haushalt der Jahre 2005 und 2006 zur Verfügung gestellt werden. „Damit belaufen sich die Kosten für den Umbau des Bozner Krankenhauses auf rund 73 Millionen Euro. Ob und wann die restlichen Vorhaben umgesetzt werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden“, stellte Landeshauptmann Durnwalder klar.
bch