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Neues System der Tollwut-Überwachung in Südtirol
LPA - Die Tollwut-Überwachung in Südtirol ist erneuert worden. Zum Zuge kommt ein vereinfachtes Überwachungs-System, das den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt. Der Landesrat Hans Berger unterstellte Landestierärztliche Dienst reagiert damit auf die Tatsache, dass seit einem Jahrzehnt kein Tollwutfall mehr im Land aufgetreten ist.
Die letzte Tollwut-Diagnose in Südtirol war am 3. Juni 1994 gestellt worden, erkrankt war damals ein Dachs. Obwohl mittlerweile zehn Jahre vergangen sind, sind die zuständigen Stellen auf der Hut geblieben: So wurden in den letzten Jahren in den Grenzgemeinden zu Österreich Füchse erlegt, um ein Einschleppen der Krankheit zu verhindern. Die Füchse wurden im Institut für Tierseuchenbekämpfung in Bozen untersucht, wo seit 1994 aber keine Tollwut mehr nachgewiesen wurde.„Nachdem Südtirol und auch unsere Nachbarn Österreich und die Schweiz nun seit Jahren tollwutfrei sind, war es an der Zeit, das System der Tollwut-Überwachung zu erneuern und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen“, erklärt Landesrat Berger. Vom Landestierärztlichen Dienst der Landesabteilung Landwirtschaft wurde daraufhin in Absprache mit dem Überwachungszentrum für Tollwut der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem italienischen Referenzlabor für Tollwut und dem Landesamt für Jagd und Fischerei der neue Überwachungsplan ausgearbeitet.
Diese Neuregelung sieht von einem Abschuss von Füchsen zur Tollwut-Untersuchung ab: vorgesehen ist lediglich die Abgabe tot aufgefundener Füchse, Marder, Dachse, Rehe und Hirsche an den jeweiligen Sammelstellen. Hinzu kommt, dass auch Füchse, Marder und Dachse, die in Folge eines Autounfalls verendet sind, abgegeben werden sollen und auf Tollwut untersucht werden.
„Dies ist deshalb sinnvoll, weil tollwutinfizierte Tiere laut wissenschaftlichen Studien besonders oft in Autounfälle verwickelt sind“, so Landwirtschaftslandesrat Berger. Für jedes an den Sammelstellen zur Untersuchung abgegebene Tier wird vom Landestierärztlichen Dienst eine Entschädigung in Höhe von 35,00 Euro ausbezahlt.
jw