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Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens: Eintragungen ab sofort möglich
LPA - Ab sofort können die so genannten Non-Profit-Organisationen um Eintragung in das neue Landesverzeichnis der Organisation zur Förderung des Gemeinwesens ansuchen. Die Gesuche sind an das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen zu richten.
Ab sofort können alle Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens, die so genannten Non-Profit-Organisationen, um Eintragung in das neue Landesverzeichnis ansuchen. Die Landesregierung hatte die Errichtung des Verzeichnisses vor einer Woche beschlossen. Grundlage dafür sind das Landesgesetz Nr. 11 aus dem Jahre 1993 und das staatliche Rahmengesetz Nr. 383 aus dem Dezember 2000. Nachdem der Staat 2000 die Förderung aller Non-Profit-Organisationen vorgegeben hatte, hat das die Landesregierung in der Durchführungsverordnung zum eigenen Landesgesetz über das Ehrenamt und die Förderung des Gemeinwesens dieser staatlichen Vorgabe Rechnung getragen. So gibt es nun zwei getrennte Verzeichnisse für das Ehrenamt und für die Förderung des Gemeinwesens. Die Eintragung in diese Verzeichnisse ist Voraussetzung für die vorgesehenen Steuerbegünstigungen und andere Förderungsmaßnahmen.In das neue Verzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens können alle Vereine, Verbände, Organisationen und Gruppen eingetragen werden, die in den Bereichen gesundheitliche und soziale Betreuung, Kultur, Erziehung und Bildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivil-, Landschafts- und Umweltschutz sowie Verbraucherschutz, Sozialtourismus, Menschenrechte, Chancengleichheit und Entwicklungszusammenarbeit tätig sind. Ausgeschlossen sind politische Parteien, Arbeitgeberverbände, Berufsverbände, Wirtschaftsverbände sowie ehrenamtliche Organisationen, die bereits im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind. Allgemeine Eintragungsvoraussetzung ist, dass die Vereine oder Verbände ohne Gewinnabsichten "zum Wohl der Gesellschaft und im Zeichen der Solidarität zu Gunsten ihrer Mitglieder oder Dritter" arbeiten.
Die Organisationen, die um Eintragung ansuchen, müssen eine Gründungsurkunde und Satzungen vorweisen können. Auch müssen sie bei Eintragung seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Arbeit muss weitgehend durch ehrenamtliche Mitarbeiter erledigt werden, im Unterschied zu den ehrenamtlichen Organisationen können auch Mitglieder als Angestellte oder freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
Um Eintragung ist im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen, Palais Widmann, Crispistraße 3, anzusuchen. Dort liegen auch Informationsblätter auf. Informationen erteilt das Amt für Kabinettsangelegenheiten außerdem unter den Rufnummern 0471 412131 oder 0471 411232. Im Internet sind sie unter www.provinz.bz.it/Praesidium zu finden.
jw