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Landesämter am Karfreitag geschlossen

LPA - Am Karfreitag, 09. April, sind die Ämter der Landesverwaltung - wie in den vergangenen Jahren - ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 13. April, sind die Ämter und Dienststellen des Landes wieder zu den üblichen Schalterstunden zugänglich.

Fast alle Dienststellen und Ämter der Landesverwaltung sind am Karfreitag wie auch in den vergangenen Jahren ganztägig geschlossen. Während der Nachmittag auf Grund eines Landesgesetzes für die Landesbediensteten arbeitsfrei ist, wird der Vormittag den Landesbeamten vom Jahresurlaub abgezogen.

Für einzelne Ämter und Dienste, gilt die Regelung nicht: Die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst werden auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet werden auch die Feuerwehr-, Forst- und Straßendienste.

jw

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