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Prüfungen für Gefahrengutbeauftragte - Anmeldungen bis 6. Mai
LPA - Bis zum Donnerstag, 6. Mai 2004, können sich Interessierte beim zuständigen Landesamt zur Prüfung für Gefahrengutbauftragte anmelden. Die nächsten Prüfungen finden Anfang Juni statt. Die Anmeldungen nimmt das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport entgegen.
Jene Unternehmen, die gefährliche Waren über einer gewissen Menge und ab einer bestimmten Zahl von Fahrten transportieren, müssen einen Gefahrengutbeauftragten namhaft machen. Welche Güter als gefährlich einzustufen sind, ist ebenso in einem internationalen Abkommen geregelt wie die Zahl und die Menge der Transporte und Güter. Zum Gefahrengutbeauftragten kann eine betriebsinterne oder eine externe Person ernannt werden. Voraussetzung ist der erfolgreich Abschluss einer entsprechenden Prüfung.Die nächste Prüfung dieser Art findet Anfang Juni statt. Das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport, im Landhaus 3A in der Crispistraße 8 in Bozen, nimmt bis spätestens Donnerstag, 6. Mai 2004, die Anmeldungen für diese Prüfung entgegen. Weitere Auskünfte zur Prüfung und zu den erforderlichen Unterlagen erteilt das zuständige Amt unter der Rufnummer 0471 414648 oder der E-Mail-Adresse martin.senoner@provinz.bz.it. Nützliche Informationen zur Prüfung sind auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/transportwesen/3801/index_d.asp zu finden.
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