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Landesdienst: Bis 15. Mai um Eintragung in die Rangordnungen für befristete Aufnahme ansuchen

LPA - Noch bis Mitte Mai können alle, die an einer zeitlich befristeten Aufnahme in den Landesdienst interessiert sind, um Eintragung in die Rangordnungen der verschiedenen Berufsbilder ansuchen.

Wer sich für die befristete Aufnahme in den Landesdienst interessiert, kann noch bis zum 15. Mai 2004 bei der Landesabteilung Personal um Eintragung in die Rangordnungen der verschiedenen Berufsbilder (Raumpfleger/in, Schulwart/in, Sekretariatsassistent/in, Verwaltungssachbearbeiter/in, Verwaltungsinspektor/in usw.) ansuchen. Die Gesuche sind im Amt für Personalaufnahme in Bozen, Rittnerstraße 13, einzureichen.

Das Amt für Personalaufnahme weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle, die mit einem österreichischen Studientitel um die Eintragung in die Rangordnung angesucht haben oder ansuchen, sich von der jeweiligen Universität die Bestätigung über die Gesamtnote des Studienabschlusses aushändigen lassen sollten. Ansonsten werden sie mit der Mindestpuntktezahl in die Rangordnung eingetragen.

Die Gesuchsvorlage für die Eintragung in die Rangordnungen ist im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/Personal/formulare_d.htm zu finden und liegt im Amt für Personalaufnahme auf. Dort können auch Informationen - so beispielsweise über die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen - eingeholt werden (Telefon 0471/412244/412192).

jw

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