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Österreichische Fahrverbote für Schwerfahrzeuge

LPA - Den Fahrverbotskalender für den Schwerverkehr auf den österreichischen Straßen hat die Regierung in Wien in diesen Tagen festgelegt. Zuvor hatte der Präsident des Europäischen Gerichtshof entschieden, dass die Aufhebung des Tiroler Fahrverbotes weiterhin aufrecht bleibt. Die Informationen über Verkehrseinschränkungen und Fahrverbote in Österreich sowie über Entscheidungen auf europäischer Ebene werden nun auf den Bürgernetz-Seiten des Landesamtes für Verkehrswesen und Gütertransport veröffentlicht. Dadurch will das Landesressort für Transportwesen den Verkehrsteilnehmern eine vorausschauende Planung erleichtern.

Der EuGH-Präsident hatte in den vergangenen Tagen vorgegeben, dass die Aussetzung des im August 2003 von Tirol eingeführten sektoriellen Fahrverbots für Schwerfahrzeuge, die Ende April abgelaufen war, weiterhin wirksam bleibt. Die Aussetzung gilt so lange, bis der Gerichtshof in dieser Sache eine Entscheidung getroffen hat. In der Folge hat nun die österreichische Regierung mit einiger Verspätung den Kalender für die Feiertags-Fahrverbote festgelegt. Demnach gilt auf allen Straßen Österreichs mit Ausnahme einiger Straßen zu Verladestationen an folgenden Tagen ein Fahrverbot für alle LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht:

  • an allen Samstagen zwischen 15 und 24 Uhr
  • an allen Sonntagen zwischen 00 und 22 Uhr
  • an folgenden Feiertagen: 1. und 6. Januar, 12. April, 1., 20. und 31. Mai, 10. Juni, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8., 25. und 26. Dezember
Weitere Informationen, die den grenzüberschreitenden Güterverkehr betreffen, finden sich auf den Bürgernetz-Seiten des Landesamtes für Verkehrswesen und Gütertransport unter www.provinz.bz.it/transportwesen.

jw

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