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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 17. Mai 2004
LPA - Der Zweitsprachunterricht und die Sprachförderung, der Landeshaushalt und das Finanzgesetz 2004 sowie die Verkehrsregelung für die Seiser Alm waren die Schwerpunktthemen der heutigen (17. Mai) Montagssitzung der Südtiroler Landesregierung.
FÖRDERUNG DER SPRACHKENNTNISSE„Mit kommendem Schuljahr 2004/2005 werden wir die neue Gesetzesbestimmung über die verpflichtende Einführung des Unterrichts der zweiten Sprache an den ersten Grundschulklassen mit deutscher Unterrichtssprache anwenden“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute bei der Pressekonferenz nach Abschluss der Landesregierungssitzung, „parallel dazu soll mit verschiedensten Maßnahmen an der Verbesserung der muttersprachlichen Kompetenz gearbeitet werden.“ Die Landesregierung hatte sich zuvor den Abschlussbericht der im Deutschen Schulamt angesiedelte siebenköpfigen Arbeitsgruppe angehört, die mit der Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse beauftragt worden war. „Demnach ist es wichtig“, schlussfolgerte der Landeshauptmann, „bereits in der ersten Grundschulklasse Kenntnisse der zweiten Sprache zu vermitteln.“ Dabei sei besonders auf eine alters- beziehungsweise entwicklungsgerechte Methodik zu achten. Neben Schulamtsleiter Peter Höllrigl und der Inspektorin Maria Luise Fischer war auch der wissenschaftliche Berater, Peter Sieber von der Pädagogischen Hochschule Zürich, heute Berichterstatter bei der Landesregierungssitzung.
Keine Befürchtungen hegt die Landesregierung bezüglich der rechtlichen Absicherung der Rechtsgrundlage zum vorgezogenen Zweitsprachunterricht: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts betrifft nur unseren Beschluss zur Einführung des Italienischunterrichtes an den ersten Grundschulklassen, nicht aber das neue Gesetz“, so der Landeshauptmann. „Auch das beim Staatsrat anhängende Verfahren, das ebenfalls den Landesregierungsbeschluss betrifft, wird wohl fallengelassen werden, da die Sache mittlerweile durch ein Gesetz geregelt wurde. Dieses kann nun nur mehr durch ein Gericht vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.“
VERKEHRSREGELUNG SEISER ALM
Am nächsten Montag – so kündigte der Landeshauptmann heute an – soll die Entscheidung über die Verkehrsregelung für die Seiser Alm fallen. Am kommenden Montag soll auch entschieden werden, ob die abgeänderten Spielregeln sofort – also bereits in der Sommersaison – oder erst zu Beginn der Wintersaison angewendet werden. Grundlage für diese Änderungen sind die Arbeiten der von der Landesregierung mit der Beobachtung und Bewertung der Verkehrsregelung beauftragten Arbeitsgruppe, die vor kurzem ihre Arbeit abgeschlossen hat.
Nach den Worten des Landeshautpmannes ist man sich über eine Reihe von technischen Änderungen und Anpassungen großteils einig. „Probleme bereitet das Mondscheinrodeln, wofür keine der vorgeschlagenen Regelungen eins zu eins übernommen werden kann“, so Lh Durnwalder. „Die Vorstellungen und Wünsche der Liftbetreiber und der Gemeinde Kastelruth werden wohl nie in Einklang gebracht werden können, wir versuchen aber eine möglichst große Annäherung zu finden. Dabei werden wir sicher keine Entscheidungen im Sinne einer größeren Umweltbelastung treffen, sondern nur organisatorische Änderungen vornehmen, sofern sie der Bevölkerung entgegenkommen“, erklärte der Landeshauptmann wörtlich.
LANDESHAUSHALT UND FINANZGESETZ
Der Nachtragshaushalt und das entsprechende Finanzgesetz waren auch heute Tagesordnungspunkte der Regierungssitzung. Dabei wurde die bisherige Aufteilung der zur Verfügung stehenden Geldmittel bestätigt. Beschlossen wurde zusätzlich je 300.000 Euro für die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt und für die Erhaltung von Stroh- und Schindeldächern vorzusehen.
Aus dem Entwurf zum Finanzgesetz sollen hingegen so genannte blinde Passagiere verbannt werden, daher habe man – so der Landeshauptmann – die vorgesehenen Artikel von etwa 30 auf etwas mehr als 20 verringert. Dabei seien vor allem Artikel, die die Bereiche Raumordnung und Gesundheitswesen betreffen, gestrichen worden. Die beibehaltenen rund 20 Artikel betreffen in erster Linie haushalts- und finanztechnische Fragen. „Der Gesetzesentwurf enthält unter anderem Bestimmungen über die Ansuchensform in der Kulturförderung, über die Enteignungen, zur Ermächtigung der Wildbachverbauung, für Dritte zu arbeiten, zur Ausweisung von Gefahrenzonen, zur Abschaffung des Vorkaufsrechtes für das Denkmalamt, wenn es sich um denkmalgeschützte geschlossene Höfe handelt, sowie um die Förderung der Tagesmütter, auch wenn diese nicht zu Hause, sondern in kleinen Einrichtungen tätig sind.“ Die neuen Abteilungs- und Ämterzuordnungen sowie Bestimmungen in Sachen Aufstiegsanlagen und öffentlicher Verkehr sind ebenfalls Teil des Entwurfes für das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt 2004, von dem der Landeshauptmann meint, er enthalte nichts Weltbewegendes, und von dem er hofft, der Landtag werde ihn in dieser Form annehmen.
Heute genehmigte die Landesregierung die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2003 mit Einnahmen von 4 202 852 691 Euro, Ausgabenverpflichtungen in Höhe von 4 305 857 813 Euro und einem Verwaltungsüberschuss von 246 261 201 Euro.
Mit Genugtuung genehmigte die Landesregierung den von der Bank für Trient und Bozen vorgelegte Kontoauszug über das erste Trimester 2004, der dem Land 155 900 Euro Aktivzinsen zuerkennt und „nur“ 1 003 Euro Passivzinsen anlastet. Die BTB hatte war auf der Grundlage einer Ausschreibung mit dem Schatzamtsdienst für das Land betraut worden.
GEMEINDENFINANZIERUNG
Über verschiedene Finanzierungsgesetze und mit teilweise unterschiedlicher Zweckbestimmung wurden heute den Gemeinden insgesamt über 183 Millionen Euro zugewiesen. Den größten Betrag macht die so genannte Pro-Kopf-Quote aus, eine Grundlage in der Gemeindenfinanzierung, die nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde bemessen wird. Heute wurde den Gemeinden mit 165 Millionen Euro der zweite Teil von insgesamt 219 Millionen Euro zugewiesen. Ein erster Teilbetrag war bereits ausbezahlt worden. Mit 54 Millionen Euro geht der Löwenanteil dieser Summe an die Gemeinde Bozen, Schlusslicht ist mit 80.000 Euro die Gemeinde Waidbruck.
Den Gemeinden steht auch ein Anteil der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP zu. Für das laufende Jahr macht der Betrag 16 783 000 Euro aus. Auch in diesem Fall führt die Landeshauptstadt als größte Gemeinde mit etwas mehr als drei Millionen Euro die Empfängerliste an, die Kleingemeinde Waidbruck kann noch mit knapp 12 000 Euro rechnen.
Die Bezirksgemeinschaften erhalten insgesamt 1 898 000 Euro für das Jahr 2004. Bei der Bemessung der Beträge an die einzelnen Gemeinschaften wird ebenfalls die Bevölkerungsstärke zu Grunde gelegt. Demnach gehen an das Burggrafenamt 436 000 Euro, an den bevölkerungsärmsten Bezirk Wipptal 113 000 Euro.
Die ladinischen Gemeinden können schließlich mit 237 000 Euro zur Entgeltung der Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Dreisprachigkeit rechnen. Als größte Gemeinde liegt hier St. Ulrich mit 57 000 Euro an erster Stelle, während die kleinste Gemeinde Wengen mit 15 500 Euro entschädigt wird.
SPORTBEIRAT
Das vor kurzem verstorbene Mitglied des Landessportbeirates, Ossi Pircher, wurde heute von der Landesregierung ersetzt. Neu im Beirat ist Siegfried Wofsgruber aus Klobenstein am Ritten.
LIEGENSCHAFTENTAUSCH IN BRUNECK
Um den Bau von Kasernen für die Finanzwache und die Straßenpolizei in Bruneck zu ermöglichen, hat die Landesregierung heute einem Liegenschaftentausch zugestimmt. Sie gab das für Eigentumstransfers vorgesehene Einvernehmen.
EDISON-RECHTSSTREIT
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Land Südtirol und der Gesellschaft Edison steht nach den Worten von Landeshautpmann Luis Durnwalder vor seinem Abschluss. Die Gesellschaft Edison wird an das Land rund 24 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Mit dem Geld sollen nicht nur die 1987 in Martell und Latsch entstandenen Schäden sondern auch die Sanierung des Geländes des ehemaligen Montedison-Betriebs in Sinich abgegolten werden. Die Landesregierung stimmte heute einem von Durnwalder ausgehandelten Vergleichsentwurf zu. Das Land dürfte demnach etwa drei Viertel des Betrages in Anspruch nehmen, während der Rest den 150 Grundeigentümern beziehungsweise den Gemeinden zufließen sollte.
Hochwasserereignisse und ein Fehlverhalten am Zufritt-Stausee hatten 1987 in Martell große Schäden verursacht. Die Landesverwaltung hatte die Betroffenen bei der Schadensbehebung finanziell unterstützt, gleichzeitig aber Schadensklage gegen die Gesellschaft Edison als Betreiber des Stauwerkes am See geführt.
jw