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Reform der Arbeitsinspektionsdienste vorgestellt
LPA - Die Neuregelung der Arbeitsinspektion hat am heutigen Mittwochvormittag die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi im Rahmen einer Pressekonferenz im Palais Widmann in Bozen vorgestellt. Die Reform der Arbeitsinspektion ist nach der Reform der Arbeitsvermittlung und der Reform des Arbeitsmarktes - der so genannten "Biagi-Reform" - die dritte große Neuregelung, die in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet des Arbeitswesens eingeleitet wurde.
Neben der Landesrätin nahmen an der Pressekonferenz auch der Direktor der Landesabteilung für Arbeit, Helmuth Sinn, und der Direktor des Landesamtes für sozialen Arbeitsschutz, Sieghart Flader, teil. Landesrätin Gnecchi hob die Verantwortung der Betriebe und der Gesellschaft insgesamt hervor, zum Wohlstand des Landes und der Bevölkerung beizutragen. "Die ordnungsgemäße Meldung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung", betonte Gnecchi."Diese Reform ist ein großer Vertrauensvorschuss, den der Staat den Unternehmen gibt. Der Leitsatz der Reform ist nicht mehr so sehr der repressive Charakter, sondern die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Inspektionsbehörden auf der einen sowie den Betrieben und Unternehmen auf der anderen Seite", unterstrich Abteilungsdirektor Sinn. Die Neuregelung der Arbeitsinspektion wurde im einzelnen vom Direktor des Landesamtes für sozialen Arbeitsschutz, Sieghart Flader, vorgestellt. Das Amt, dem Flader vorsteht, hieß bislang Arbeitsinspektorat und wurde im Zuge der Neuorganisation der Landesabteilung Arbeit und aufgrund der Eingliederung der Ämter für den technischen Arbeitsschutz in die Abteilung Arbeit umbenannt.
Die wesentlichen Neuerungen der Arbeitsinspektion sind in der Anlage zu dieser Mitteilung zusammengefasst.
bch
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