News / Archiv
News
Abteilung Arbeit: Ämter neu benannt
LPA - Die Ämter der Landesabteilung Arbeit sind umbenannt worden. Durch die neue Ämterbenennung soll der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ämter besser veranschaulicht werden. Die neuen Bezeichnungen wurden nach Erweiterung der Organisationsstruktur der Abteilung Arbeit von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Luisa Gnecchi genehmigt.
Nach Erweiterung der Organisationsstruktur der Abteilung Arbeit wurden die einzelnen Ämter umbenannt. Dadurch sollen Dienstleistungen und Aufgaben der Organisationseinheiten klar veranschaulicht werden. So wird das Amt für Arbeitsmarkt zum Amt für Arbeitsmarktbeobachtung. Das Arbeitsinspektorat heißt nun Amt für sozialen Arbeitsschutz. Das Arbeitsamt ist in Arbeitsservice umbenannt worden. Die Arbeitsämter in den Bezirken sind nun Arbeitsvermittlungszentren. Das seit kurzem zur Abteilung Arbeit zählende Amt für Sicherheitstechnik wurde in Amt für technischen Arbeitsschutz umgetauft. Das ebenfalls neu hinzugekommene Amt für Arbeitssicherheit behält seine ursprüngliche Bezeichnung bei."Die Umbenennung der Ämter", erklärt der zuständige Abteilungsdirektor, Helmuth Sinn, "wurde als Folge der neuen Organisationsstruktur der Abteilung Arbeit, die sich um zwei Ämter vergrößert hat, notwendig." Mit dem Übergang des ehemaligen Amtes für Sicherheitstechnik (jetzt Amt für technischen Arbeitsschutz) und des Amtes für Arbeitssicherheit von der Landesagentur für Umwelt- und Arbeitsschutz in die Abteilung Arbeit sind alle Bereiche des Arbeitsschutzes zusammengeführt worden.
Was die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter betrifft, so ist das Amt für sozialen Arbeitsschutz für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen in der Arbeitswelt zuständig. Das Amt für technischen Arbeitsschutz überwacht die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz. Das Amt für Arbeitssicherheit sorgt in den Bereichen der Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene grundsätzlich für die Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Alle drei Ämter informieren, beraten und üben zudem ahndende Inspektionstätigkeit aus.
"Die Zuständigkeiten aller Ämter der Abteilung Arbeit sind außerdem nach Kernkompetenzen verteilt worden. So werden mit der neuen Benennung 'Arbeitsservice' die Dienstleistungsbereiche der Arbeitsvermittlung und Arbeitseingliederung besser hervorgehoben“, erklärt Abteilungsdirektor Sinn.
jw
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- Startschuss für den Arge-Alp-Preis 2025 (28.02.2025)
- Arbeitsvermittlung in Südtirol wird weiter gestärkt (19.02.2025)
- Neuer Coworking-Space in Bruneck bietet noch Platz (12.02.2025)