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Biathlonzentrum Antholz wird im Gemeindebauleitplan neu abgegrenzt

LPA - Die raumordnerischen Voraussetzungen für eine neue Park- und Verkehrsregelung beim Biathlonzentrum in Antholz-Obertal hat kürzlich die Landesregierung geschaffen. Sie genehmigte eine Neuabgrenzung des Sportzentrums sowie die Ausweisung eines neuen Parkplatzes.

Die Belangfläche des Biathlonzentrums in Antholz-Obertal wird neu abgegrenzt. Die Landesregierung genehmigte vor kurzem eine entsprechende Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde Rasen-Antholz endgültig. Demnach wird die Zone für öffentliche übergemeindliche Einrichtungen erweitert, gleichzeitig wird aber auch eine derzeit als Zone für öffentliche Einrichtungen ausgewiesene Fläche in Wald rückgewidmet. Für die zu errichtenden Infrastrukturen wurde festgelegt, dass 15 Prozent der Baumasse dem Detailhandel und den Dienstleistungsbetrieben vorzubehalten sind.

In den Bauleitplan wird ein neuer Auffangparkplatz eingetragen, auf dem ein Parkwärtergebäude von maximal 150 Kubikmetern errichtet werden darf. Gleichzeitig wird die Fläche der beiden Parkplätze nördlich der Straße verringert. Die tatsächliche Größe des neuen Parkplatzes soll auf der Grundlage eines Verkehrskonzeptes festgelegt werden, so schreibt es die genehmigte Bauleitplanänderung vor. Parallel zur Errichtung des neuen Parkplatzes wurden von der Landschaftsschutzbehörde landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Neuabgrenzung ist die raumordnerische Voraussetzung für eine Park- und Verkehrsregelung im Bereich des Biathlonzentrums auch im Hinblick auf 2007 in Antholz geplante Biathlonweltmeisterschaft.

jw

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