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Landesgesetzentwurf Rauchverbot
LPA - Zu dem heute in der Landesregierung im großen und ganzen (wie Landeshauptmann Durnwalder bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung berichtete) bereits gutgeheißenen Landesgesetzesentwurf zum "Schutz der Gesundheit vor den Schäden des Tabakkonsums" hat das Gesundheitsassessorat des Landes noch einige inhaltliche Erklärungen und vor allem nützliche Daten und Überlegungen zum Rauchen nachgeliefert.
Der Landesgesetzentwurf zum Schutz der Nichtraucher in den Lokalen, der heute in der Landesregierung diskutiert wurde, sieht - so heißt es in der Pressemitteilung des Assessorates - gegenüber den gesamtstaatlichen Bestimmungen einen noch besseren Schutz der Nichtraucher vor. Ab Beginn des nächsten Jahres wird es in Südtirol in allen geschlossen, der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen verboten sein, zu rauchen.
Vom Rauchverbot ausgenommen sind Lokale mit eigenen Raucherzonen, die als solche gekennzeichnet sein müssen. Diese Lokale müssen mit ordnungsgemäß betriebenen, technischen Anlagen zur Lüftung und Lufterneuerung ausgestattet werden. In diesen Lokalen müssen die den Nichtrauchern vorbehaltenen Räumlichkeiten jedenfalls größer sein als jene für die Raucher. Mit Durchführungsverordnung werden die hygienischen, technischen und strukturellen Voraussetzungen festgelegt, denen sich die Betriebe mit Raucherzonen anpassen müssen.
Absolutes Rauchverbot ist für alle geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Lokale vorgesehen, in denen Speisen verabreicht werden.
Die Zigarettenautomaten müssen im Zeitraum von 7 bis 22 Uhr außer Betrieb sein. Die Eingrenzung der Öffnungszeiten der Automaten zielt darauf ab, dass Jugendliche unter 16 Jahren weniger leichten Zugang zu Zigaretten haben.
VFkp